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   AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11   

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https://dejure.org/2012,2274
AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11 (https://dejure.org/2012,2274)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.2012 - 1 C 582/11 (https://dejure.org/2012,2274)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 1 C 582/11 (https://dejure.org/2012,2274)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Fahrer und Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Kfz zur Zahlung der zuvor von der HUK-Coburg gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Fahrer und Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Kfz zur Zahlung der zuvor von der HUK-Coburg gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Auszug aus AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung o-der der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellungen verlangen (vgl. Urteil des LG Zweibrücken vom 18.10.2011, 3 S 3/11 m.w.N.).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Werts der Forderung des Geschädigten ist (vgl. LG Zweibrücken, 3 S 3/11 m. w. N.).

    Im Rahmen der gem. § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung orientiert sich das Gericht bei der Überprüfung der Angemessenheit der Kosten an der von dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars 2008/2009 und zwar an dem Honorarkorridor (HB III) innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 40 bis 60 % der BVSK - Mitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Zweibrücken 3 S 3/11 m. w. N.).

    Hinsichtlich der Einwände der Beklagten, es sei das Gesprächsergebnis BVSK 2009/Versicherung (HUK) zugrunde zulegen bzw. es sei ein Sachverständigengutachten einzuholen, wird auf das bereits zitierte Urteil des LG Zweibrücken vom 18.10.2011 (3 S 3/11) dort Ziffer 3.2 und 3.3) verwiesen.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustands, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 2005, 380; Versicherungsrecht 2007, 560).

    Ob und in welchem Umfang Herstellungskosten - und damit auch Sachverständigenkosten - erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH Versicherungsrecht 2007, 560).

  • OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung

    Auszug aus AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Die Beklagte hat die Zahlung der übrigen Sachverständigenkosten endgültig verweigert, § 250 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.09.2008, 1 U 115/08).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustands, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH Versicherungsrecht 2005, 380; Versicherungsrecht 2007, 560).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Es liegt kein Fall vor der eine über der Mittelgebühr liegende Geschäftsgebühr rechtfertigt, vgl. BGH NJW-RR 2007 420, 421:.
  • LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
    Aktenzeichen: 3 S 30/12 1 C 582/11 AG Zweibrücken.

    Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken vom 13.02.2012 - Az 1 C 582/11 - offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

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