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   AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16   

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https://dejure.org/2017,55806
AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16 (https://dejure.org/2017,55806)
AG Zwickau, Entscheidung vom 04.05.2017 - 4 C 1373/16 (https://dejure.org/2017,55806)
AG Zwickau, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 4 C 1373/16 (https://dejure.org/2017,55806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 115 VVG, § 249 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Selbstfahrervermietfahrzeug; sonstiges; Internetangebote

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Bielefeld, 12.01.2010 - 42 C 777/09
    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Es kann für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers deshalb dahinstehen, ob ein Fahrzeug als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen und versichert ist (vergleiche auch LG Köln, Urteil vom 13.04.2012, Az. 24 O 411/10; Urteil des AG Bielefeld vom 12.01.2010, Az. 42 C 777/09).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedürfe laut BGH nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt werde, dass geltendgemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, Urteil vom 18.05.2010 -VI ZR 293/08).* Im Ergebnis greift der 5. Senat des OLG Dresden im entschiedenen Fall nicht auf die Fraunhofer-Liste zurück, sondern verwendet die sogenannte Schwacke-Liste mit einem Aufschlag Seite 4 von 20 %.
  • LG Köln, 13.04.2012 - 24 O 411/10

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall nach Berechtigung eines Fahrers zum rechts

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Es kann für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers deshalb dahinstehen, ob ein Fahrzeug als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen und versichert ist (vergleiche auch LG Köln, Urteil vom 13.04.2012, Az. 24 O 411/10; Urteil des AG Bielefeld vom 12.01.2010, Az. 42 C 777/09).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Abgesehen davon, dass ein Verstoß des die einschlägigen Ausführungsbestimmungen zu StVO und StVZO nicht zur Nichtigkeit des Mietvertrags zwischen dem Geschädigten und dem Ne würde, hat der Bundesgerichtshof bereits u.a. mit Urteil vom 09.10.2007, Az. VI ZR 27/07, entschieden, dass es auf eine wirksame Vereinbarung eines Mietpreises für ein Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter in der Regel nicht ankommt.
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Der BGH betont stets, dass die Bemessung in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters sei (BGH, Urteil vom 18.12.2012 -VI ZR 316/11); die Schadenshöhe dürfe lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden und es dürften wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben Das OLG Dresden führt weiter aus: "Der BGH überlässt es ausdrücklich dem Tatrichter, ob er in Ausübung seines Ermessens nach & 287 ZPO den "Normaltarif", wahlweise auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreis-Spiegels" im maßgebenden Postleitzahlenbereich oder auf der Grundlage des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen (sogenannte "Fracke-Lösung") und mit zusätzlichem 20 %-igen Aufschlag schätzt.
  • OLG Dresden, 31.07.2013 - 7 U 1952/12

    Unfallsatztarif; Angriff gegen Schwacke-Liste; Schätzermessen

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des OLG Dresden in Form des 7. Senats (vergleiche OLG Dresden, Urteil vom 26.03.2014, Az. 7 U 1110/10; Urteil vom 31.07.2013, Az. 7 U 1952/12).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Zwickau, 04.05.2017 - 4 C 1373/16
    Allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (vergleiche LG Zwickau a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH MDR 2011, 722ff).
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