Rechtsprechung
AG Zwickau, 20.10.2000 - 2 C 264/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nebenkostenlast bei Leerstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; Rechtsfolgen der Abweichung von einer mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenumlage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskosten für leerstehenden Wohnraum; Müllabfuhr; Wasserversorgung; Leerstand; Beleuchtung
- gaius.legal
Nebenkostenlast bei Leerstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535 § 536; MHG § 4
Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten): Kostenlast bei Leerstand
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1018
- NZM 2001, 467
- ZMR 2002, 205
Wird zitiert von ... (3)
- LG Halle, 17.03.2005 - 2 S 264/04 Eine derartige Abwälzung des Leerstandsrisiko auf die verbleibenden Mieter wäre nach einhelliger Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Urt.v. 22.08.1990 - 4 U 51/89 - WuM 2001, 343 [OLG Hamburg 22.08.1990 - 4 U 51/89] ; LG Braunschweig, Urt.v. 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157) - ZMR 2003, 490; AG Leipzig, Urt.v. 14.08.2003 - 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120; AG Weißenfels, Urt.v. 17.04.2003 - 1 C 127/03 (I) - WuM 2004, 24 [AG Weißenfels 17.04.2003 - 1 C 127/03] ; AG Braunschweig, Urt.v. 07.08.2002 -121 C 418/02 - ZMR 2003, 490; AG Zwickau, Urt.v. 20.10.2000 -2 C 264/00 - ZMR 2002, 205; AG Görlitz, Urt.v. 21.07.1997 - 1 C 1386/96 - WuM 1997, 648).
- LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02
Tragung von Kosten für leerstehende Räume im Rahmen eines Mietverhältnisses; …
Diese Tatsache durch einen mehr oder weniger willkürlichen Abschlag von 10% der Kosten zu berücksichtigen (so AG Zwickau NZM 2001, 467 [AG Zwickau 20.10.2000 - 2 C 264/00] ), kann weder mit einem tatsächlichen Erfahrungssatz noch mit rechtsdogmatischen Erwägungen begründet werden. - AG Berlin-Charlottenburg, 08.04.2005 - 208 C 541/04
Wohnraummiete im Mehrfamilienhaus: Vermieteranspruch auf Änderung der …
Das Gericht schließt sich aber der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass in diesem Zusammenhang folgende Differenzierung vorzunehmen ist: Der o.g. Grundsatz gilt lediglich, soweit es sich um verbrauchsunabhängige Betriebskosten handelt, weil sich hier der Leerstand kostenmäßig nicht auswirkt; bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten oder verbrauchsunabhängigen Betriebskosten mit einem Grundkosten- und Betriebsanteil kann hingegen der Vermieter die Leerstandsfläche bei der Kostenverteilung herausrechnen, weil diese Kosten bei der jeweiligen Benutzung durch die verbliebenen Mieter verursacht werden (BGH, GE 2003, 1207; AG Zwickau, ZMR 2002, 205;… Schmidt-Futterer, a.a.O., § 556a Rn. 34 ff.;… Schach, a.a.O.).