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   AG Zwickau, 20.10.2000 - 2 C 264/00   

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https://dejure.org/2000,5684
AG Zwickau, 20.10.2000 - 2 C 264/00 (https://dejure.org/2000,5684)
AG Zwickau, Entscheidung vom 20.10.2000 - 2 C 264/00 (https://dejure.org/2000,5684)
AG Zwickau, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 2 C 264/00 (https://dejure.org/2000,5684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nebenkostenlast bei Leerstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; Rechtsfolgen der Abweichung von einer mietvertraglich vereinbarten Betriebskostenumlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskosten für leerstehenden Wohnraum; Müllabfuhr; Wasserversorgung; Leerstand; Beleuchtung

  • gaius.legal

    Nebenkostenlast bei Leerstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 536; MHG § 4
    Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten): Kostenlast bei Leerstand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1018
  • NZM 2001, 467
  • ZMR 2002, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Halle, 17.03.2005 - 2 S 264/04
    Eine derartige Abwälzung des Leerstandsrisiko auf die verbleibenden Mieter wäre nach einhelliger Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Urt.v. 22.08.1990 - 4 U 51/89 - WuM 2001, 343 [OLG Hamburg 22.08.1990 - 4 U 51/89] ; LG Braunschweig, Urt.v. 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157) - ZMR 2003, 490; AG Leipzig, Urt.v. 14.08.2003 - 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120; AG Weißenfels, Urt.v. 17.04.2003 - 1 C 127/03 (I) - WuM 2004, 24 [AG Weißenfels 17.04.2003 - 1 C 127/03] ; AG Braunschweig, Urt.v. 07.08.2002 -121 C 418/02 - ZMR 2003, 490; AG Zwickau, Urt.v. 20.10.2000 -2 C 264/00 - ZMR 2002, 205; AG Görlitz, Urt.v. 21.07.1997 - 1 C 1386/96 - WuM 1997, 648).
  • LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02

    Tragung von Kosten für leerstehende Räume im Rahmen eines Mietverhältnisses;

    Diese Tatsache durch einen mehr oder weniger willkürlichen Abschlag von 10% der Kosten zu berücksichtigen (so AG Zwickau NZM 2001, 467 [AG Zwickau 20.10.2000 - 2 C 264/00] ), kann weder mit einem tatsächlichen Erfahrungssatz noch mit rechtsdogmatischen Erwägungen begründet werden.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.04.2005 - 208 C 541/04

    Wohnraummiete im Mehrfamilienhaus: Vermieteranspruch auf Änderung der

    Das Gericht schließt sich aber der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass in diesem Zusammenhang folgende Differenzierung vorzunehmen ist: Der o.g. Grundsatz gilt lediglich, soweit es sich um verbrauchsunabhängige Betriebskosten handelt, weil sich hier der Leerstand kostenmäßig nicht auswirkt; bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten oder verbrauchsunabhängigen Betriebskosten mit einem Grundkosten- und Betriebsanteil kann hingegen der Vermieter die Leerstandsfläche bei der Kostenverteilung herausrechnen, weil diese Kosten bei der jeweiligen Benutzung durch die verbliebenen Mieter verursacht werden (BGH, GE 2003, 1207; AG Zwickau, ZMR 2002, 205; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 556a Rn. 34 ff.; Schach, a.a.O.).
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