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   AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10   

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https://dejure.org/2010,26038
AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10 (https://dejure.org/2010,26038)
AG Aachen, Entscheidung vom 01.12.2010 - 103 C 146/10 (https://dejure.org/2010,26038)
AG Aachen, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 103 C 146/10 (https://dejure.org/2010,26038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 5a VVG a.F. ist nicht richtlinienkonform hinsichtlich eines unbefristeten Widerspruchsrechts auszulegen; Vereinbarkeit des § 5a VVG a.F. mit RL 2002/83/EG; Prämienzahlungen aufgrund geschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags bei Unwirksamkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5a VVG a.F. ist nicht richtlinienkonform hinsichtlich eines unbefristeten Widerspruchsrechts auszulegen; Vereinbarkeit des § 5a VVG a.F. mit RL 2002/83/EG; Prämienzahlungen aufgrund geschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags bei Unwirksamkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Eine Intransparenz ist gegeben, wenn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht an der Stelle auf eine Tabelle der Rückkaufwerte verwiesen wird, an der ein Versicherungsnehmer Informationen über den Rückkaufswert und die beitragsfreie Versicherungssumme erwartet, nämlich innerhalb der Bestimmungen über die Beitragsfreistellung und Kündigung (BGHZ 147, 373 ff.).

    Zudem muss bereits an dieser Stelle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Grundsätzen auf die wirtschaftlichen Nachteile des Versicherungsnehmers hingewiesen werden, die ihm dadurch entstehen, dass die Versicherung seinem Konto sämtliche Abschlusskosten einschließlich der erheblichen Vermittlungsprovision schon bei Beginn der Vertragslaufzeit belastet (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 147, 354 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Denn der Versicherungsvertrag ist bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nach § 5a VVG a.F. schwebend unwirksam (OLG Düsseldorf, VersR 2001, 837, 839).

    Unterbleibt ein Widerspruch des Versicherungsnehmers wird die vertragliche Regelung rückwirkend in Gang gesetzt (OLG Hamm VersR 1999, 1229; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Zudem muss bereits an dieser Stelle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Grundsätzen auf die wirtschaftlichen Nachteile des Versicherungsnehmers hingewiesen werden, die ihm dadurch entstehen, dass die Versicherung seinem Konto sämtliche Abschlusskosten einschließlich der erheblichen Vermittlungsprovision schon bei Beginn der Vertragslaufzeit belastet (BGHZ 147, 373 ff.; BGHZ 147, 354 ff.).
  • OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98

    Anforderungen an die Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Unterbleibt ein Widerspruch des Versicherungsnehmers wird die vertragliche Regelung rückwirkend in Gang gesetzt (OLG Hamm VersR 1999, 1229; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Denn bei Lebensversicherungsverträgen liegt gerade kein Geschäftsbesorgungs- oder Kommissionsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung vor (vgl. BGH, VersR 2005, 1565).
  • OLG Köln, 11.08.2010 - 20 U 51/10

    Streitwert einer Klage auf Erstattung von gezahlten Prämien für eine

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    § 5a VVG a.F. verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (LG Aachen, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 11.08.2010, Az. 20 U 51/10, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2009, Az. 7 U 75/09).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Insbesondere liegt mangels bestehender Zweifel hinsichtlich der Auslegung der fraglichen Richtlinien kein Anlass zu einer Vorlage des Rechtsstreits an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft gemäß Art. 234 EG-Vertrag vor (so auch OLG Köln, Beschluss vom 5.2.2010 - 20 U 150/09).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 26 O 609/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Versicherung auf Rückzahlung

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Im Vordergrund eines derartigen Geschäftes stehen die Rabattgesichtspunkte (so auch LG Köln, Urteil vom 07.07.2010 - Az. 26 O 609/09, zitiert nach juris).
  • OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08

    Kapitallebensversicherung: Berechnung des Rückkaufswertes nach vorzeitiger

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Es zur Wahrung der Interessen des Versicherungsnehmers angemessen, dass ihm hinsichtlich der Berechnung der Rückkaufswerte kein Anspruch auf Auskunft eingeräumt, sondern im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Mindestsumme garantiert wird (OLG München, VersR 2009, 770).
  • LG Aachen, 05.03.2010 - 9 O 560/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung auf Rückzahlung

    Auszug aus AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10
    Eine Umdeutung gemäß § 140 BGB kommt wegen der Unterschiedlichkeit der Rechtsfolgen bei Kündigung einerseits und Widerspruch andererseits nicht in Betracht (vgl. LG Aachen, Urteil vom 05.03.2010 , Az. 9 O 560/09, zitiert nach juris).
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