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AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnungsgrundlage für die Erstattung von Mietwagenkosten gegenüber dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …
Auszug aus AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Klägerin, da es insoweit nicht um eine Verletzung der Schadensminderungspflicht geht, für die grundsätzlich der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und zu beweisen hat (BGH v. 09.03.2010, VI ZR 6/09, Rn. 13, zitiert nach juris). - BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Der Geschädigte kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH v. 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 10 m.w.N., zitiert nach juris). - OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09
Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Erstattungsfähig sind die Kosten einer Vollkaskoversicherung, ohne dass es darauf ankommt, ob auch für das Unfallfahrzeug eine solche Versicherung bestand (OLG Köln v. 23.02.2010, 9 U 141/09, Rn. 18). - OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Das Gericht ermittelt die erforderlichen Mietwagenkosten im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessens im Anschluss an die Entscheidungen des OLG Köln vom 30.07.2013, Az. 15 U 212/12, und vom 01.08.2013, 15 U 09/12, anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife. - OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Das Gericht ermittelt die erforderlichen Mietwagenkosten im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessens im Anschluss an die Entscheidungen des OLG Köln vom 30.07.2013, Az. 15 U 212/12, und vom 01.08.2013, 15 U 09/12, anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife.