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   AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15   

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https://dejure.org/2017,35588
AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15 (https://dejure.org/2017,35588)
AG Aachen, Entscheidung vom 26.05.2017 - 105 C 278/15 (https://dejure.org/2017,35588)
AG Aachen, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 105 C 278/15 (https://dejure.org/2017,35588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Girokontoinhabers auf Auszahlung eines Geldbetrags i.H.v. 600 Euro nach Belastung des Kontos trotz fehlender Geldausgabe am Geldautomaten des Bankinstituts; Anforderungen an die Beweislast der beklagten Bank bzgl. der Funktionstüchtigkeit des betroffenen ...

  • der-rechtsberater.de

    Beweislast für eine fehlerfreie Auszahlung am Geldautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer trägt die Beweislast für fehlerfreie Auszahlung am Geldautomaten?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag: Beweislast bei Inanspruchnahme eines Geldautomaten durch den Kunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kreditinstitut trägt Beweislast für fehlerfreien Auszahlungsvorgang am Geldautomaten

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag: Beweislast bei Inanspruchnahme eines Geldautomaten durch den Kunden

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Bank muss Funktionieren eines Geldautomaten nachweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank muss ordnungsgemäß funktionierenden Betrieb eines Geldautomaten nachweisen können - Geldinstitut hat Pflicht zum Nachweis für technisch fehlerfreien Auszahlungsvorgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Schöneberg, 29.01.2004 - 9 C 123/03

    Bankseitige Darlegungslast für störungsfreien Betrieb eines Geldautomaten

    Auszug aus AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15
    Die Beklagte bedarf als Bank für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldausgabeautomaten keiner entsprechenden Beweiserleichterung (Dazu LG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2008 - 13 S 189/08, AG Schöneberg, Urteil vom 29.01.2004 - 9 C 123/03, NJW-RR 2004, 1277).
  • LG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 S 189/08

    Girovertrag: Beweislast bei Auszahlung durch einen Geldausgabeautomaten

    Auszug aus AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15
    Die Beklagte bedarf als Bank für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldausgabeautomaten keiner entsprechenden Beweiserleichterung (Dazu LG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2008 - 13 S 189/08, AG Schöneberg, Urteil vom 29.01.2004 - 9 C 123/03, NJW-RR 2004, 1277).
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