Rechtsprechung
AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Girokontoinhabers auf Auszahlung eines Geldbetrags i.H.v. 600 Euro nach Belastung des Kontos trotz fehlender Geldausgabe am Geldautomaten des Bankinstituts; Anforderungen an die Beweislast der beklagten Bank bzgl. der Funktionstüchtigkeit des betroffenen ...
- der-rechtsberater.de
Beweislast für eine fehlerfreie Auszahlung am Geldautomaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wer trägt die Beweislast für fehlerfreie Auszahlung am Geldautomaten?
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag: Beweislast bei Inanspruchnahme eines Geldautomaten durch den Kunden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kreditinstitut trägt Beweislast für fehlerfreien Auszahlungsvorgang am Geldautomaten
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag: Beweislast bei Inanspruchnahme eines Geldautomaten durch den Kunden
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Bank muss Funktionieren eines Geldautomaten nachweisen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bank muss ordnungsgemäß funktionierenden Betrieb eines Geldautomaten nachweisen können - Geldinstitut hat Pflicht zum Nachweis für technisch fehlerfreien Auszahlungsvorgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Berlin-Schöneberg, 29.01.2004 - 9 C 123/03
Bankseitige Darlegungslast für störungsfreien Betrieb eines Geldautomaten
Auszug aus AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15
Die Beklagte bedarf als Bank für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldausgabeautomaten keiner entsprechenden Beweiserleichterung (Dazu LG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2008 - 13 S 189/08, AG Schöneberg, Urteil vom 29.01.2004 - 9 C 123/03, NJW-RR 2004, 1277). - LG Stuttgart, 07.10.2008 - 13 S 189/08
Girovertrag: Beweislast bei Auszahlung durch einen Geldausgabeautomaten
Auszug aus AG Aachen, 26.05.2017 - 105 C 278/15
Die Beklagte bedarf als Bank für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldausgabeautomaten keiner entsprechenden Beweiserleichterung (Dazu LG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2008 - 13 S 189/08, AG Schöneberg, Urteil vom 29.01.2004 - 9 C 123/03, NJW-RR 2004, 1277).