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   AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07   

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https://dejure.org/2007,21449
AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07 (https://dejure.org/2007,21449)
AG Aachen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 13 C 217/07 (https://dejure.org/2007,21449)
AG Aachen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 13 C 217/07 (https://dejure.org/2007,21449)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Bei der Anwendung dieser Grundsätze ist der Klägerin zwar Recht zu geben, dass die von dieser zitierte Entscheidung OLG Köln NZV 2007 S. 199 ff. für die Praxis der Eingangsgerichte dringend erforderliche und gut praktikable Anhaltspunkte gibt, wie gegebenenfalls ein aufgrund der Besonderheiten der Unfallsituation erforderlicher höherer Mietwagenpreis als der Normaltarif zu berechnen ist.

    Die Bestimmung dieses "normalen" Unfallersatztarifes kann unter Anwendung der in der Entscheidung OLG Köln NZV 2007, S. 199 ff. dargestellten Grundsätze erfolgen.

    Dies ergibt sich überzeugend aus den in OLG Köln NZV 2007 S. 199 ff. dargelegten Grundsätzen.

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Alleine mit der Anmietung zum Unfallersatztarif verstößt der Unfallgeschädigte im allgemeinen nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, solange dies für ihn nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH NJW 2005, Seite 51 ff.).

    Zum Bestreiten hiervon reicht bereits der Verweis auf Mietwagenpreise, die über das Internet ermittelt wurden, aus (BGH NJW 2005 Seite 51 ff. sowie BGH NJW 2006, S. 1726 ff.).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Dabei steht ein Geschädigter bereits dann nicht mehr unter dem Druck einer besonderen Eilsituation, wenn er seinen Ersatzwagen erst am Tage nach dem Unfall oder später anmietet (BGH NJW 2006, S. 2106 ff.).

    Zu Bedenken ist hier auch die gerade zitierte Entscheidung BGH NJW 2006, S. 2106 ff., nach welcher bei der Anmietung eines Ersatzwagens erst am Tage nach dem Unfall nicht mehr vom Druck einer besonderen Eilsituation ausgegangen werden kann.

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Den Geschädigten trifft eine Informationspflicht; er muss nach einem günstigeren Tarif fragen und sich je nach Lage des Einzelfalles auch anderweitig nach günstigeren Tarifen erkundigen (BGH NJW 2007, 1122 f. und BGH NJW 2007, 1449 f.).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Dass Mietwagenunternehmen dem Geschädigten zunächst nur einen Unfallersatztarif angeboten haben, reicht nicht für die Annahme auch, dem Geschädigten wäre bei entsprechender Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen (BGH NJW 2007, 1124 ff.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Den Geschädigten trifft eine Informationspflicht; er muss nach einem günstigeren Tarif fragen und sich je nach Lage des Einzelfalles auch anderweitig nach günstigeren Tarifen erkundigen (BGH NJW 2007, 1122 f. und BGH NJW 2007, 1449 f.).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Unter Umständen kann er zur Einholung von ein oder zwei Konkurrenzangeboten gehalten sein (BGH NJW 2006, 2693 f.).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Dabei spielt es keine Rolle, wenn das Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat (BGH NJW 2006, 2621 f.).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Aufgrund der besonderen Gefahren beim Fahren mit einem dem Geschädigten nicht vertrauten Mietwagen sind auch die Kosten einer Vollkaskoversicherung erstattungsfähig (BGH NJW 2005, S. 1041 ff.).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Aachen, 27.09.2007 - 13 C 217/07
    Der Vermieter muss den Unfallgeschädigten darüber aufklären, wenn er einen deutlich über dem regional relevanten Tarif liegenden Tarif verlangt und deshalb die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt (BGH NJW 2006, 2618 ff.).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

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