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   AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14   

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AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14 (https://dejure.org/2015,42432)
AG Ahlen, Entscheidung vom 06.11.2015 - 30 C 494/14 (https://dejure.org/2015,42432)
AG Ahlen, Entscheidung vom 06. November 2015 - 30 C 494/14 (https://dejure.org/2015,42432)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Beide Listen sind grundsätzlich als Schätzgrundlagen geeignet, weisen jedoch jeweils Vor- und Nachteile gegenüber der anderen Liste auf (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2011 - Az. 13 U 108/10, juris, Rz. 11).

    Demgegenüber hat die Schwacke-Erhebung den Nachteil, dass wegen der nicht anonymisierten Abfrage der Daten zum einen die konkrete Antizipation des Unfallgeschädigten nicht originalgetreu abgebildet wird und zum anderen nicht ausgeschlossen werden kann, dass befragte Anbieter aus Eigeninteresse höherer Preis angegeben haben (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2011 - Az. 13 U 108/10, a.a.O.).

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; 1974, 34; 1992, 1619), wobei den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB trifft (vgl. BGH NJW 1975, 160; 1985, 794).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; 1974, 34; 1992, 1619), wobei den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB trifft (vgl. BGH NJW 1975, 160; 1985, 794).
  • OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Aufgrund dieser Schadenminderungspflicht des Geschädigten sind daher im Rahmen des § 249 BGB die zu erstattenden Abschleppkosten grundsätzlich auf einen Abschleppvorgang zur nächstgelegen, geeigneten Werkstatt begrenzt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.06.1991 - 2 U 1/91, VersR 1992, 719).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; 1974, 34; 1992, 1619), wobei den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB trifft (vgl. BGH NJW 1975, 160; 1985, 794).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; 1974, 34; 1992, 1619), wobei den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB trifft (vgl. BGH NJW 1975, 160; 1985, 794).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Für die Ermittlung des insoweit erstattungsfähigen Normaltarifs kommen als Vergleichs- und Schätzgrundlage für die Mietpreise die "Schwacke-Liste" sowie der Fraunhofer Mietpreisspiegel in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 18.05.2010 - Az. VI ZR 293/08, juris).
  • OLG Köln, 11.08.2010 - 11 U 106/09

    Umfang unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Denn in diesen Fällen bestand keine Eil- und Notsituation, so dass - mangels anderweitiger Darlegung des Klägersdavon auszugehen ist, dass den betreffenden Geschädigten eine Anmietung zum Normaltarif möglich gewesen ist und daher nach § 254 BGB geboten war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. August 2010 - 11 U 106/09 -, juris).
  • LG Dortmund, 19.07.2010 - 21 O 489/08

    Berechnung von im Wege des Schadensersatzes erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
    Vielmehr erscheint es dem Gericht sachgerecht, auf den Mittelwert zwischen den sich aus Basis beider Listen jeweils - gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren - ergebenden Tarife abzustellen (vgl. OLG Hamm, a.a.O; vorausgehend: LG Dortmund, Urt. v. 19.07.2010 - Az. 21 O 489/08, juris).
  • AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 268/16
    In der Instanzrechtsprechung werden grundsätzlich beide Listen als Schätzgrundlage anerkannt, wobei beide Listen Schwächen aufweisen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13. April 2016 - 14 U 127/15 -, juris; AG Ahlen, Urteil vom 06. November 2015 - 30 C 494/14 -, Rn. 16, juris).
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