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AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11 |
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- LG Offenburg, 04.12.2009 - 1 S 32/09
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
Wie aber bereits aufgezeigt, steht die Inkassotätigkeit von Mietwagenunternehmen im Rahmen der Unfallschadensregulierung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit der Vermietung von Fahrzeugen an Unfallgeschädigte und ist daher auch von dem nunmehr Gesetz gewordenen Text erfasst (so auch LG Offenburg, 04.12.2009, Az: 1 S 32/09; anders LG Stuttgart, 13.04.2011 Az. 4 S 278/10). - LG Stuttgart, 13.04.2011 - 4 S 278/10
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit der Geltendmachung durch den …
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
Wie aber bereits aufgezeigt, steht die Inkassotätigkeit von Mietwagenunternehmen im Rahmen der Unfallschadensregulierung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit der Vermietung von Fahrzeugen an Unfallgeschädigte und ist daher auch von dem nunmehr Gesetz gewordenen Text erfasst (so auch LG Offenburg, 04.12.2009, Az: 1 S 32/09; anders LG Stuttgart, 13.04.2011 Az. 4 S 278/10). - OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs; …
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
Da ein Geschädigter ansonsten ohne schadensrechtlichen Grund besser gestellt wäre, sind diese Kosten nur erforderlich, wenn der Geschädigte auch bei seinem beschädigten Fahrzeug eine solche Versicherung abgeschlossen hat (vgl. auch OLG Celle, 30.09.2009, Az: 14 U 63/09).
- BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93
Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
So ist es mittlerweile als branchenüblich anzusehen, dass Kraftfahrzeugvermieter unmittelbar mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers abrechnen (BGH NJW-RR 1994, 1081-1084). - LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
Insofern liegt lediglich eine Abtretung erfüllungshalber vor (vgl. LG Mönchengladbach vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08). - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
Der Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten kann, wie von der Klägerin berechnet, auf der Grundlage der Schwackeliste und des dort genannten Normaltarifs nach § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 2008, 2910). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 268/04
Zulässigkeit der Abtretung von Schadensersatzforderungen an ein …
Auszug aus AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11
In der amtlichen Begründung heißt es ausdrücklich weiter: "Soweit die Rechtsprechung unter Geltung des Artikel 1 § 5 RBerG bis heute ganz überwiegend daran festhält, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen durch den gewerblichen Unternehmer nur dann zulässig ist, wenn es diesem wesentlich darum geht, die ihm durch Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. zuletzt BGH, VI ZR 268/04 v. 15.11.2005, VersR 2006, 283), soll dies künftig nicht mehr gelten" (BT-Drucks. 16/3655 S. 53).