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AG Altenburg, 06.05.2003 - 840 Js 11033/02 |
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Verfahrensgang
- AG Altenburg, 06.05.2003 - 840 Js 11033/02
- OLG Jena, 03.11.2003 - AR (S) 170/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 03.11.2003 - AR (S) 170/03
Strafverfahren, Kostenrecht, Verteidigergebühren, Pauschvergütung
Rechtsanwalt St. wurde dem Angeklagten durch Beschluss des Amtsgerichts Altenburg vom 06.05.2003 und damit nach der am 23.01.2003 erfolgten Anklageerhebung im führenden Verfahren 840 Js 11033/02 zum Pflichtverteidiger bestellt.Dieser Anspruch besteht, obwohl der Verteidiger im führenden Verfahren 840 Js 11033/02 vor Erhebung der Anklage nicht tätig war.
3.2,5-fache Hälftegebühr gem. §§ 102, 97 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO für den Vorbereitungsaufwand in der Sache 840 Js 11033/02 225 EUR.
5.1-fache Hälftegebühr gem. §§ 102, 97 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO für die Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 02.07.2003 in der Sache 840 Js 11033/02 90 EUR.
- OLG Jena, 03.11.2003 - 1 AR (S) 170/03
Verbindung
Dieser Anspruch besteht, obwohl der Verteidiger im führenden Verfahren 840 Js 11033/02 vor Erhebung der Anklage nicht tätig war.