Rechtsprechung
   AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32029
AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13 (https://dejure.org/2015,32029)
AG Ansbach, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 C 1724/13 (https://dejure.org/2015,32029)
AG Ansbach, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 C 1724/13 (https://dejure.org/2015,32029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,32029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Unfallverlauf, Unfallhergang, Radfahrer, Alleinhaftung, Haftungsquote

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • OLG Frankfurt, 16.02.1990 - 24 U 68/89

    Vorfahrtsverletzung; Anschein eines Verschuldens; Mithaftungsanteil des

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Dieses Verhalten des Beklagten ist als einfaches Verschulden an der Kollision zu bewerten ( vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 16.2. 1990, Az. 24 U 68/89, das bei im Übrigen unaufklärbaren Umständen ebenfalls nur einfache Fahrlässigkeit annimmt).

    Die Klage ist im Übrigen abzuweisen, weil die näheren Umstände der Vorfahrtverletzung, insbesondere die subjektiven Umstände hierzu in der Person des Beklagten nicht aufklärbar sind und die festgestellten äußeren Umstände nicht die sichere Annahme einer groben Fahrlässigkeit zulassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.2. 1990, Az. 24 U 68/89).

    Das bereits zitierte Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 16.2. 1990, Az. 24 U 68/89) stuft zwar nicht quotal aber in beweisrechtlicher Hinsicht weiter ab, indem es davon ausgeht, "ergibt sich das Verschulden des Wartepflichtigen mangels konkreter Unfallspuren aus Anscheinsgrundsätzen und kann der Vorfahrtberechtigte den Unabwendbarkeitsbeweis nicht führen, so hat sich der Berechtigte einen Mithaftungsanteil von 20% aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen zu lassen", wobei dort ein Pkw-Führer die Vorfahrt eines Motorradfahrers verletzt hatte.

    Nach Palandt gilt, dass grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich ihrer subjektiven Voraussetzung nicht im Wege des Anscheinsbeweises nachgewiesen werden kann (BGH NJW 74, 1377; siehe auch oben OLG Frankfurt, Urteil vom 16.2. 1990, Az. 24 U 68/89).

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 242/67

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines Radfahrers

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Eine Entscheidung des BGH kommt zur Alleinhaftung des Radfahrers (BGH vom 18.03.1969, VI ZR 242/67 = VersR 1969, 571), eine andere bei einer Kreuzungskollision zwischen Pkw (20%), der mit 50 km/h eine Vorfahrtstraße befährt und einem aus einer Nebenstraße kommenden Radfahrer (80%) zu einer Haftungsteilung, wobei nicht aufklärbar war, ob der Pkw-Fahrer den Unfall noch hätte vermeiden können (BGH, Urteil vom 15.10.1963, VI ZR 199/62 = VersR 1964, 48).

    Sodann führt es unter Zitat eines BGH-Urteils von 1969 (BGH, VersR 1969, 571) aus, dass die Rechtsprechung im Regelfall davon ausghe, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung eines volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiege, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktrete und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100%igen Haftung des Radfahrers auszugehen sei.

  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04).

    Zu Recht geht das von der Klägerin angeführte Urteil des OLG Nürnberg vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04 weiter davon aus, dass "ohne eine Neufassung des § 9 StVG" nicht von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen sei, dass bei der Abwägung nach § 9 StVG nur diejenigen Umstände zulasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, d. h. unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (unter Verweis auf BGH NJW, 2000, 3069 ff).

  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Jedoch kann ein Anscheinsbeweis (NZV 2002, 79) angenommen werden bei einer Kollision im Bereich einer vorfahrtgeregelten Einmündung, wie sie hier unstreitig vorliegt.

    In diesem Falle spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Wartepflichtigen, somit hier des Beklagten (KG, Urteil vom 21.6. 2001, Az. 12 U 1147/00).

  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 190/71

    Verunreinigung von Gewässern

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Dies ist der Fall, wenn es nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte (BGHZ 62, 351 ...).
  • BGH, 15.10.1963 - VI ZR 199/62
    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Eine Entscheidung des BGH kommt zur Alleinhaftung des Radfahrers (BGH vom 18.03.1969, VI ZR 242/67 = VersR 1969, 571), eine andere bei einer Kreuzungskollision zwischen Pkw (20%), der mit 50 km/h eine Vorfahrtstraße befährt und einem aus einer Nebenstraße kommenden Radfahrer (80%) zu einer Haftungsteilung, wobei nicht aufklärbar war, ob der Pkw-Fahrer den Unfall noch hätte vermeiden können (BGH, Urteil vom 15.10.1963, VI ZR 199/62 = VersR 1964, 48).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1974 - 19 U 214/73

    Haftpflichtversicherer; Unfalldarstellung; Bestreiten mit Nichtwissen;

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Verklagt der Unfallgeschädigte nur den Schädiger, wird dieser mit unsubstantiiertem Bestreiten nicht gehört (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.2. 1974 - 19 U 214/73).
  • OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014, Az. 1 U 19/14 stützt, ist die Sachlage nicht vergleichbar.
  • LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    So findet sich dies weiter in einer wenig überzeugenden Entscheidung des LG Dessau, Urteil vom 19.08.2005, 1 S 79/05, aus der sich deutlich ergibt, dass sich der Pkw aus einer Ausfahrt gerade nicht herausgetastet hatte, ihm dies aber trotzdem zugute gehalten wurde, weil er jedenfalls langsam herausgefahren sei, und in der angeführt wurde, der Radfahrer sei auf dem Gehsteig entgegen der Fahrtrichtung entgegengekommen, ohne dass ausgeführt wird, ob und wie sich dies auf die Unfallentstehung ausgewirkt hat: Der Autofahrer hätte auch den Kopf wenden müssen, um zu prüfen, ob ein fahrberechtigtes Kind auf dem Gehsteig daherkommt oder ein sehbehinderter Mitbürger dort läuft.
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13
    Durch den prima-facie-Beweis kann zwar ein bestimmtes objektives Verhalten bewiesen werden, dessen Würdigung die Bejahung grober Fahrlässigkeit rechtfertigt (BGH NJW 2004, 3623).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

  • BGH, 31.03.1967 - VI ZR 148/65

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines gestürzten Radfahrers durch einen

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 138/72

    Beurteilung des Verschuldensgrades bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit

  • KG, 21.12.1970 - 12 W 12310/70
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 2 U 66/99
  • OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 71/91
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10

    Haftungsquote bei einer Vorfahrtsverletzung ("rechts vor links" an einer

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in

  • RG, 12.06.1899 - VI 114/99

    Höhere Gewalt im Sinne des Haftpflichtgesetzes.

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64

    Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Straßenbahn im Kreisverkehr

  • OLG München, 17.09.1965 - 10 U 1371/65
  • OLG Frankfurt, 05.05.1975 - 1 U 136/74
  • OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten;

  • OLG Frankfurt, 27.10.1999 - 9 U 13/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer älteren die Straße

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 13 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision bei einem Spurwechsel eines LKW auf der Autobahn

  • BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61

    Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZR 42/08

    Keine Sekundärhaftung bei Jahresabschlussprüfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht