Rechtsprechung
   AG Ansbach, 29.06.2016 - 1 C 1736/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25648
AG Ansbach, 29.06.2016 - 1 C 1736/14 (https://dejure.org/2016,25648)
AG Ansbach, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 C 1736/14 (https://dejure.org/2016,25648)
AG Ansbach, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 C 1736/14 (https://dejure.org/2016,25648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Hinweis- und Beratungspflichten des privaten Krankheitskostenversicherers bei Kündigung wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 12 W 68/12

    Zur Einordnung der privaten Krankenversicherung als insolvenzfreies

    Auszug aus AG Ansbach, 29.06.2016 - 1 C 1736/14
    Der streitgegenständliche Fall folgt in Teilen der vom OLG Frankfurt aufgezeigten Konstellation, in der die Mitgliedschaft des dortigen Beklagten als Versicherungsnehmer und Gemeinschuldner in der privaten Krankenversicherung wegen Prämienrückständen ruht, während parallel hierzu eine Pflichtmitgliedschaft des Beklagten in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wurde, so dass eine Doppelversicherung vorliegt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.5.2013, Az. 12 W 68/12 unter Hinweis auf LG Dortmund, 19. Januar 2012, Az. 2 O 449/10, RuS 2012, 248).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus AG Ansbach, 29.06.2016 - 1 C 1736/14
    Grundsätzlich unter rein insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet könnte die Klägerin vom Beklagten, der vom 07.01.2011 bis ca. zum 23.12.2014 ein Insolvenzverfahren durchlief,, Zahlung der streitgegenständlichen Versicherungsbeiträge für die Jahre 2011 bis 2014 wie streitgegenständlich beantragt verlangen, weil insoweit insolvenzrechtlich betrachtet streitgegenständlich Neuverbindlichkeiten bzw. -forderungen vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2014 NJW-RR 2014, 683).
  • LG Dortmund, 19.01.2012 - 2 O 449/10

    Pfändungsschutz für Leistungen aus einer privaten Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus AG Ansbach, 29.06.2016 - 1 C 1736/14
    Der streitgegenständliche Fall folgt in Teilen der vom OLG Frankfurt aufgezeigten Konstellation, in der die Mitgliedschaft des dortigen Beklagten als Versicherungsnehmer und Gemeinschuldner in der privaten Krankenversicherung wegen Prämienrückständen ruht, während parallel hierzu eine Pflichtmitgliedschaft des Beklagten in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet wurde, so dass eine Doppelversicherung vorliegt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28.5.2013, Az. 12 W 68/12 unter Hinweis auf LG Dortmund, 19. Januar 2012, Az. 2 O 449/10, RuS 2012, 248).
  • AG Ansbach, 24.08.2016 - 1 C 1500/15

    Hinweis- und Beratungspflichten des privaten Krankheitskostenversicherers nach

    Daraufhin hätte die Klägerin die Beklagte in Textform hinweisen müssen, dass sie Nachweise über eine Nachversicherung vorlegen müsse, wenn sie die bis dahin übermittelten Unterlagen nicht für ausreichend erachtet (vergleichbar auch Urteil des Amtsgerichts Ansbach Az. 1 C 1736/14).

    Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage kann informatorisch auch auf die Ausführungen des Amtsgerichts Ansbach im Urteil Az. 1 C 1736/14 verwiesen werden, welches im Juli 2016 verkündet wurde.

    Vermerk: siehe auch hierzu Urteil Hauck Az.: 1 C 1736/14 Amtsgericht Ansbach., siehe nachfolgend einkopiert:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht