Rechtsprechung
AG Arnsberg, 15.11.2013 - 11 VI 196/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach der Scheidung einer mit dem Erblasser geschlossenen Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 15.11.2013 - 11 VI 196/13
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 15 W 14/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67
Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen
Auszug aus AG Arnsberg, 15.11.2013 - 11 VI 196/13
Nach der wohl überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testamentes jedoch im Falle des Ablebens des Widerrufenden nur wirksam, wenn die Erklärung sich zum Zeitpunkt des Todes bereits "auf dem Weg" zum Erklärungsempfänger befand und die Zustellung alsbald erfolgt ist (vgl. z. B BGHZ 48, 374 ff; Palandt, BGB, § 130 Anm. 12 und § 2271 Anm. 7; Münchener Kommentar, Erbrecht, § 2271 Anm. 9).