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   AG Arnsberg, 22.04.2015 - 3 C 490/14   

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https://dejure.org/2015,13187
AG Arnsberg, 22.04.2015 - 3 C 490/14 (https://dejure.org/2015,13187)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 22.04.2015 - 3 C 490/14 (https://dejure.org/2015,13187)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 22. April 2015 - 3 C 490/14 (https://dejure.org/2015,13187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Weigerung Vertretenen zur Genehmigung Vertrag: Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus AG Arnsberg, 22.04.2015 - 3 C 490/14
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13.03.1991 - XII ZR 71/90 - NJW-RR 1991, 1074) ist der Ansicht, dass dem vollmachtlosen Vertreter nur dann ein Widerrufsrecht zustehe, wenn im Fall der vorliegenden Vollmacht der Vertretene zum Widerruf berechtigt wäre.
  • LG Fulda, 08.02.2013 - 1 S 138/12

    Haustürwiderrufsgeschäft: Haustürsituation hinsichtlich der

    Auszug aus AG Arnsberg, 22.04.2015 - 3 C 490/14
    Das Landgericht Fulda hat hingegen am 08.02.2013 (1 S 138/12 - VuR 2013, 303) entschieden, dass bei Abschluss eines Vertrages mit einem vollmachtlosen Vertreter hinsichtlich der für das Bestehen eines Widerrufsrechts erforderlichen Verbrauchereigenschaft auf den Vertreter abzustellen sei.
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