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   AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16   

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https://dejure.org/2016,60514
AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16 (https://dejure.org/2016,60514)
AG Arnstadt, Entscheidung vom 18.11.2016 - 1 C 171/16 (https://dejure.org/2016,60514)
AG Arnstadt, Entscheidung vom 18. November 2016 - 1 C 171/16 (https://dejure.org/2016,60514)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Arnstadt Zwgst. Ilmenau sieht bei 757,13 EUR brutto keinen Bagatellschaden und verurteilt zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 18.11.2016 - 1 C 171/16 -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Arnstadt Zwgst. Ilmenau sieht bei 757,13 EUR keinen Bagatellschaden

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16
    Die Kosten für das Sachverständigengutachten waren vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufgrund der schlüssigen Darlegungen des Klägers zur Überzeugung des Gerichts zweckmäßig und erforderlich (BGH, Urteil vom 31.01.2007, VI ZR 67/06).
  • LG Darmstadt, 05.07.2013 - 6 S 34/13

    Bagatellschaden: Erstattung der Sachverständigenkosten bei älterem Fahrzeug

    Auszug aus AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16
    Denn dem Kläger war insbesondere mit Blick auf die Schadenshöhe, welche die Bagatellgrenze von 700, 00 EUR nur knapp übersteigt, das Risiko nicht zuzumuten, dass der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherer einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachten würden (LG Darmstadt, Urteil vom 5.7.2013, 6 S 34/13).
  • OLG Jena, 25.09.2013 - 7 U 180/13

    Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!

    Auszug aus AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16
    Den Parteien steht kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Verzinsung ihrer Kosten- und Auslagenvorschüsse zu, die zur Führung oder Abwehr einer Klage eingesetzt werden (OLG Jena, Urteil vom 25.09.2013 - Az. 7 U 180/13).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16
    Darüber hinaus ist nicht alleine das Überschreiten einer bestimmten Schadenssumme dafür entscheidend, ob ein Sachverständigengutachten im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB erforderlich ist (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03).
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