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   AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12   

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https://dejure.org/2013,11321
AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12 (https://dejure.org/2013,11321)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12.05.2013 - 112 C 2506/12 (https://dejure.org/2013,11321)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2013 - 112 C 2506/12 (https://dejure.org/2013,11321)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    VN der HUK-Coburg zur Zahlung des von der HUK gekürzten Sachverständigenkostenbetrages verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Maßgeblich ist daher, ob sich die Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (BGH NJW 2007, 1450, ff. = DS 2007, 144).

    Er ist nach dem Wirtschaftflchkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH NJW 2007, 1450, ff.).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 115, 364 ff.; 160, 377 ff.; 182, ff.).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflüssmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 115, 364 ff.; 160, 377 ff.;/162, ff.).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 115, 364 ff.; 160, 377 ff.; 182, ff.).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflüssmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 115, 364 ff.; 160, 377 ff.;/162, ff.).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt aber nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen ais Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg ;NJW-RR 2006, 1029, ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Der Verzinsungsanspruch für die eingezahlten Gerichtskosten kann sich zwar aus Verzugsgesichtspunkten ergeben, da § 104 ZPO den Fall der Verzinsung vor Eingang des Kostenfestsetzungsantrages nicht erfasst, sodass ein  Feststellungsinteresse besteht, jedoch kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2013, 473, ff.).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 12.05.2013 - 112 C 2506/12
    Aus der Rechtsprechung des BGH zum Toleranzbereich von 20 % folgt nichts anderes, da diese Rechtsprechung wiederrum relativiert wurde, sodass der Regelfall die 1, 3-Gebühr bleibt (vgl. BGH NJW-Spezial 2012, 541).
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