Rechtsprechung
   AG Aschaffenburg, 30.04.2013 - 124 C 2544/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11508
AG Aschaffenburg, 30.04.2013 - 124 C 2544/12 (https://dejure.org/2013,11508)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30.04.2013 - 124 C 2544/12 (https://dejure.org/2013,11508)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - 124 C 2544/12 (https://dejure.org/2013,11508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Schädiger zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 30.04.2013 - 124 C 2544/12
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff).

    Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, so daß er im Regelfall berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff = DS 2007, 144).

    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei, für ihn allerdings das Risiko verbleibt, daß er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozeß als zu teuer erweist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff).

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 30.04.2013 - 124 C 2544/12
    Der Schaden kann allenfalls in einer konkreten Aufwendung von Zinsen (z.B. durch Kreditaufnahme oder Kontoüberziehung) oder in dem Verlust einer Zinsanlagemöglichkeit für den als Gerichtskosten eingezahlten Geldbetrag liegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012, NJW 2013, 473 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht