Rechtsprechung
AG Augsburg, 01.03.2012 - 2 M 20269/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
1. Der Hinweis des Gerichtsvollziehers über die anfallenden Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Leistungsaufforderung an den Schuldner nach § 105 Nr. 1 Satz 2 GVGA ist kein Kostenansatz im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 GvKostG und daher nicht mit Erinnerung nach § 766 ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit des Hinweises des Gerichtsvollziehers über anfallende Kosten i.R.d. Leistungsaufforderung an den Schuldner nach § 105 Nr. 1 S. 2 GVGA mit der Erinnerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit des Hinweises des Gerichtsvollziehers über anfallende Kosten i.R.d. Leistungsaufforderung an den Schuldner nach § 105 Nr. 1 S. 2 GVGA mit der Erinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)