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AG Backnang, 31.03.1989 - 3 C 35/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Aufwendungsersatzanspruch bei Beseitigung herabfallender Früchte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herunterfallen von Mostbirnen auf das Nachbargrundstück; Pflicht des Baumeigentümers die heruntergefallenen Birnen zu beseitigen
- rabüro.de
Zum Aufwendungsersatzanspruch wegen Beseitigung herabfallender Früchte von aus dem Nachbargarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Ersatzanspruch für die Aufwendung bei Beseitigung von Fallobst
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 785
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85
Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene …
Auszug aus AG Backnang, 31.03.1989 - 3 C 35/89
28 Der Kläger hat nämlich den Beklagten insoweit von der ihm gemäß § 1004 Abs. 1 BGB obliegenden Verpflichtung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung befreit (so BGHZ 97, Seite 231, 232; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 1986, Seite 2648). - BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71
Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Auszug aus AG Backnang, 31.03.1989 - 3 C 35/89
23 c. Das Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers nach § 910 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht aus (BGH NJW 1973, Seite 703). - OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 51/86
Der beeinträchtigte Grundstücksnachbar hat auch gem. § 1004 I 1 BGB einen …
Auszug aus AG Backnang, 31.03.1989 - 3 C 35/89
28 Der Kläger hat nämlich den Beklagten insoweit von der ihm gemäß § 1004 Abs. 1 BGB obliegenden Verpflichtung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung befreit (so BGHZ 97, Seite 231, 232; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 1986, Seite 2648).