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   AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10   

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https://dejure.org/2010,81244
AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10 (https://dejure.org/2010,81244)
AG Bad Doberan, Entscheidung vom 04.06.2010 - 10 C 12/10 (https://dejure.org/2010,81244)
AG Bad Doberan, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 10 C 12/10 (https://dejure.org/2010,81244)
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  • captain-huk.de

    Concordia Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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  • AG Bad Doberan, 27.02.2009 - 10 C 201/08
    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Bad Doberan konnte auch ein 15 %iger Zuschlag - wie vorliegend geltend gemacht -vorgenommen werden (Amtsgericht Bad Doberan, 1 C 139/06, 1 C 3/08, 10 C 201/08).
  • AG Suhl, 26.04.2006 - 1 C 139/06
    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Bad Doberan konnte auch ein 15 %iger Zuschlag - wie vorliegend geltend gemacht -vorgenommen werden (Amtsgericht Bad Doberan, 1 C 139/06, 1 C 3/08, 10 C 201/08).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Dabei ist die Miete grundsätzlich nur bis zur Höhe des sogenannten "Normaltarifes" erstattungsfähig (BGH NJW 2005, 51).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzwagen angemietet und dabei ein Vollkaskoschutz vereinbart, so sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen adäquate Schadensfolge, selbst wenn das eigene Fahrzeug des Geschädigten nicht vollkaskoversichert war, auf (BGH NJW 2005, 1041) .
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Auch die Kosten für Zustellung und Abholung sind ersatzfähig (BGH NJW 2006, 360).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Es muss also mit konkreten Tatsachen aufgezeigt werden, dass die Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den konkreten Fall auswirken (BGH NJW 2008, 1519) .
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Bei der Schätzung eines ersatzfähigen Normaltarifs können durchaus geeignete Listen oder Tabellen gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (BGH NJW 2008, 2910).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 4 S 169/07

    Unfallersatztarif - Schwacke - Automietpreisspiegel 2006

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Der Zuschlag erscheint auch unabhängig davon, in welchem Umfang tatsächlich im konkreten Fall unfallbedingte Zusatzleistungen des Autovermieters in Anspruch genommen worden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (Landgericht Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az: 4 S 169/07).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Der Geschädigte - und damit der Kläger - muss sich jedoch im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Eigenaufwendungen anrechnen lassen, welche üblicherweise auf 10 % des Mietwagenpreises geschätzt werden (OLG Hamm, VersR 2001, 206).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Bad Doberan, 04.06.2010 - 10 C 12/10
    Der Schwacke-Mietpreisspiegel stellt damit eine ausreichende Grundlage für die im besonders freien Ermessen des Tatrichters stehende Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO dar (BGH NJW 2009, 58f) .
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