Rechtsprechung
   AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34387
AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02 (https://dejure.org/2003,34387)
AG Bad Langensalza, Entscheidung vom 20.03.2003 - 5 C 397/02 (https://dejure.org/2003,34387)
AG Bad Langensalza, Entscheidung vom 20. März 2003 - 5 C 397/02 (https://dejure.org/2003,34387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter, EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Rechtsberatungsgesetz, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Automatikgetriebe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
    Der Geschädigte kann nur den Betrag ersetzt verlangen, der objektiv erforderlich ist oder war, d. h. die Aufwendungen verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1985, S. 2639; BGH NJW 1996, S. 1958 f.).

    Des Weiteren ist das Gericht der Auffassung, dass der Geschädigte nicht eine Art Markforschung dahin gehend führen muss, das preisgünstigste Angebot zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1996, S. 1958).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
    Eine Pflicht zum Hinweis auf Abrechnungsschwierigkeiten besteht nur dann, wenn sie aus der Sphäre des Autovermieters selbst herrühren, d. h. konkret dann, wenn der angebotene Tarif den üblichen Rahmen für das Unfallersatzwagengeschäft deutlich übersteigt (BGH NJW 1999, S. 279, 281).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
    Der Geschädigte kann nur den Betrag ersetzt verlangen, der objektiv erforderlich ist oder war, d. h. die Aufwendungen verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1985, S. 2639; BGH NJW 1996, S. 1958 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht