Rechtsprechung
   AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17693
AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10 (https://dejure.org/2011,17693)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 08.12.2011 - 17 C 186/10 (https://dejure.org/2011,17693)
AG Bad Segeberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 17 C 186/10 (https://dejure.org/2011,17693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der jeweiligen Einzelabrechnungen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verabschiedung einer Gesamtjahresabrechnung; Abstimmung der Eigentümer über Einzelabrechnungen bei Vorliegen der jeweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der jeweiligen Einzelabrechnungen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verabschiedung einer Gesamtjahresabrechnung; Abstimmung der Eigentümer über Einzelabrechnungen bei Vorliegen der jeweiligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Weil spezialgesetzliche Bestimmungen für die Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht existieren, sind die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen (§§ 257 HGB , 147 AO ) analog heranzuziehen; ermächtigt ein Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung seinem Wortlaut nach den Verwalter, "alte" Verwaltungsunterlagen zu vernichten und wird eine Aufbewahrungsfrist lediglich für Bankbelege (10 Jahre) und sonstige Unterlagen (6 Jahre) beschlossen, ist ein solcher Beschluss nichtig (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59).

    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar ist, so z.B. wenn es in dem Versammlungsprotokoll einen Niederschlag gefunden hat (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 24 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass für Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchungsbelege eine 10- sowie für Korrespondenz eine 6-jährige Aufbewahrungs pflicht gilt (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59; AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876 f.; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119 m.w.N.).

    Wenn nach dem Gesagten unter Zugrundelegung des Wortlautes des Beschlusses dieser den Verwalter unter Verkürzung zwingender Aufbewahrungsfristen zu einer vorzeitigen Vernichtung der Unterlagen ermächtigt, ist der Beschluss nichtig (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59).

    In diesem Zusammenhang ist zunächst klarzustellen, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-)Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 33 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Enthält eine Jahresgesamtabrechnung nicht tatsächliche Kontostände, sondern Sollkontostände, ist die Abrechnung nicht nur unvollständig, sondern inhaltlich unrichtig, weshalb der Beschluss für ungültig zu erklären ist und nicht lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung besteht (Fortführung von BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 ff., [...] Rn. 18).

    Daran ändert es nichts, wenn die Zahlungen auf dem allgemeinen Konto der Gemeinschaft eingehen und von dort entsprechend ihrer Zweckbestimmung auf ein davon getrenntes Rücklagenkonto weitergeleitet werden (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 ff., [...] Rn. 15).

    Der Klägerin steht insoweit lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung zu (zutr. BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 2Z BR 150/03, ZMR 2004, 50, 51; offen lassend BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 , [...] Rn. 18 für den Fall einer ausschließlichen Angabe von Sollzahlungen).

    Da in der Abrechnung keine Ist-, sondern Sollkontostände genannt sind, ist die Abrechnung nicht nur unvollständig, sondern auch inhaltlich unrichtig, weshalb der Beschluss für ungültig zu erklären ist und der Klägerin nicht lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 ff., [...] Rn. 18 für die Angabe von Sollzahlungen in einer Abrechnung).

  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Dabei sind an das Vorliegen eines Grundes für die mangelnde Eignung strengere Anforderungen zu stellen als bei der Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund, da sich die Wohnungseigentümer gerade bei der Wiederbestellung für den Verwalter entschieden haben, und in die Entscheidung nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden darf (KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 7).

    Gründe gegen die Wiederbestellung des Verwalters müssen sich demnach aus Tatsachen ergeben, die bereits zum Zeitpunkt des Bestellungsbeschlusses vorgelegen haben, es sei denn, später stattfindende Abläufe lassen Rückschlüsse auf die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestellung zu (KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 10).

    Insbesondere würden selbst Fehler bei der Vornahme von Jahresabrechnungen, unberechtigte Entnahme und unzutreffende Einstellung von Rechtsanwaltskosten sowie eine etwaige fehlerhafte Versammlungsleitung einer erneuten Bestellung des Verwalters nicht entgegenstehen (vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 7).

    Die von der Klägerin dargelegten Umstände waren der Mehrheit der Wohnungseigentümer bekannt, weshalb diese einer Wiederbestellung nicht entgegenstehen können (vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2002 - 16 Wx 153/02, ZMR 2004, 296 ff.).

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Sind die den Eigentümern erteilten Abrechnungen Gegenstand einer Beschlussfassung über die Verabschiedung einer Gesamtjahresabrechnung, ist auf die Rüge eines Eigentümers hin zu prüfen, ob dieser zu Recht mit den in der Einzelabrechnung aufgeführten Beträgen belastet worden ist; dies ist nicht der Fall, wenn aus der Instandhaltungsrücklage Beträge zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten entnommenen worden sind, ohne dass dies einer gerichtlichen Kostenentscheidung entspricht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 36-38).

    Neben der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hat die Abrechnung auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes zu enthalten (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 27 m.w.N.).

    In die Jahresabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27, 49; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 33; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 19).

    Im Hinblick darauf, dass nach dem oben Gesagten Gegenstand der Beschlussfassung auch die den jeweiligen Wohnungseigentümern erteilten Einzelabrechnungen gewesen ist, begegnet der Beschluss über die Verabschiedung der Jahresabrechnung 2009 zudem insoweit Bedenken und ist auf die Rüge der Klägerin hin für ungültig zu erklären, als die Klägerin in ihren Einzelabrechnungen auch mit den Beträgen belastet worden ist, die aus der Instandhaltungsrücklage für die Aufwendung der Rechtsanwaltskosten entnommenen worden sind, ohne dass dies einer gerichtlichen Kostenentscheidung entspricht vgl. (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 36-38).

  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    In die Jahresabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27, 49; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 33; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 19).

    Denn zumindest hinsichtlich seiner Entlastung ist der Verwalter als Bevollmächtigter der Beklagten zu 1) sowie des Herrn H... gemäß § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung ausgeschlossen gewesen (OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 16).

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).

  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    In diesem Zusammenhang ist zunächst klarzustellen, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-)Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 33 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).

    Darüber hinaus ist der Beschluss nicht deshalb unwirksam, weil bei der Wiederwahl des Verwalters Alternativangebote nicht unterbreitet worden sind (BGH, Urt. v. 01.04.2011 - V ZR 96/10, WuM 2011, 387 ff., [...] Rn. 11 ff.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

  • AG Königstein/Taunus, 16.09.1999 - 3 UR II 29/99
    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Hieraus folgt, dass für Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchungsbelege eine 10- sowie für Korrespondenz eine 6-jährige Aufbewahrungs pflicht gilt (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59; AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876 f.; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind bestimmte Unterlagen dauerhaft aufzubewahren, nämlich die Teilungserklärung, die Versammlungsprotokolle und das Beschlussbuch (AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Diese muss eine geordnete und verständliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten; sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmenrechnung und Ausgabenrechnung, die die tatsächlichen Beträge einander gegenüber zu stellen hat (BayObLG, Beschl. v. 18.07.1989 - BReg 2 Z 66/89, NJW-RR 1989, 1163 , [...] Rn. 2; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27).

    In die Jahresabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27, 49; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 33; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 19).

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).

    Hinsichtlich des Klagantrages zu Ziff. 3) war im Rahmen des § 49a Satz 1 GKG die Höhe des Entgelts, das dem Verwalter für die gesamte Bestellungszeit zustehen würde, zugrunde zu legen (OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 29), vorliegend also die Hälfte von 3.285,36 EUR, nämlich 1.642,68 EUR.

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
    Weist eine Gesamtjahresabrechnung Mängel auf, die auch in ihrer Gesamtheit die Abrechnung nicht als unbrauchbar erscheinen lassen, führt dies nicht dazu, dass der Beschluss über die Verabschiedung der Jahresabrechnung für ungültig zu erklären ist, vielmehr besteht in einem solchen Fall lediglich ein Ergänzungsanspruch (BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 2Z BR 150/03, ZMR 2004, 50, 51).

    Der Klägerin steht insoweit lediglich ein Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung zu (zutr. BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 2Z BR 150/03, ZMR 2004, 50, 51; offen lassend BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 , [...] Rn. 18 für den Fall einer ausschließlichen Angabe von Sollzahlungen).

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

  • KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02

    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer

  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

  • LG Köln, 08.07.2010 - 29 S 27/10

    Erforderliche Beschwer für die Zulässigkeit der Berufung gegen zwei

  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10

    Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von

  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09

    Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters

  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Regelmäßiger Streitwert der einen Entlastungsbeschluss betreffenden Anfechtungsklage ist daher ein Betrag von 1.000,- ? (so auch LG Itzehohe ZWE 2012, 181; Jennißen/Suilmann Rn. 20; AG Bad Segeberg BeckRS 2011, 27907; aA OLG Koblenz ZWE 2010, 96: 50 % von 300 EUR; BeckOK KostR/Touissant, 30. Ed. 1.6.2020, GKG § 49a Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht