Rechtsprechung
AG Bayreuth, 01.06.2006 - 9 C 531/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,40315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Automatikgetriebe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Bayreuth, 01.06.2006 - 9 C 531/05
Die Höhe des Mehraufwands ist der Schätzung durch den Tatrichter zugänglich, § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 2006, 360). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Bayreuth, 01.06.2006 - 9 C 531/05
Er braucht dabei keine Kennzahlen des konkreten Anbieters, sondern kann allgemeine Erwägungen zum Verhältnis von Mehrleistung und Mehrpreis zur Grundlage seiner Schätzung machen (BGH VI ZR 126/05 vom 14.2.2005).