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   AG Bayreuth, 12.01.2012 - 003 F 1296/08 VA   

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AG Bayreuth, 12.01.2012 - 003 F 1296/08 VA (https://dejure.org/2012,47620)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 12.01.2012 - 003 F 1296/08 VA (https://dejure.org/2012,47620)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 003 F 1296/08 VA (https://dejure.org/2012,47620)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
    Schon der Rückgriff auf den bilanzrechtlich vorgegebenen Rechnungszins nach § 253 Abs. 2 HGB (errechnet gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung nach dem Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre von Staatsanleihen (Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve) mit Restlaufzeit von 15 Jahren erhöht um die Differenz des gemittelten Zinssatzes von Unternehmensanleihen mit AA- oder Aa-Rating (Anleihe mit leichtem Ausfallrisiko) und Staatsanleihen - wird monatlich von Bundesbank ab Dezember 2008 veröffentlicht) führt allerdings regelmäßig zu erheblichen Wertverlusten für die Beteiligten, weil eine Geldanlage mit vergleichbarer Sicherheit und Verzinsung am Kapitalmarkt nicht zu finden ist (auf diesen Zinssatz verweist allerdings auch der RA-Bericht, BT-Drs. 16/11903, S. 112 und die Entscheidung des BGH FamRZ 2011, 1785 ff., Rz. 28; für seine Anwendung auch: Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rz. 327, Höfer, Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 154; Bergmann in OK-BGB, § 47 VersAusglG, Rz. 5 (eingeschränkt auf Direktzusagen und Unterstützungskassen); kritisch: Jaeger, FamRZ 2010, 1714; Hauß, FamRZ 2011, 88; Dörr/Glockner in MünchKomm-BGB § 47 VersAusglG Rz. 14; Bergner/Schnabel, Sonderbeilage zu Heft 7/2011 von "Die Rentenversicherung", S. 44; für den Ansatz eines "sachgerechten" Zinssatzes und eine hierauf folgende Barwertberechnung durch Sachverständigengutachten: Erman/Norpoth, 13. Aufl., § 42 VersAusglG, Rz. 8).

    Das Gericht hat auch eine Verzinsung des auszugleichenden Betrages ab dem Ehezeitende entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2011, 1785 ff., so auch KG, FamRZ 2011, 1795 (LS); Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl., § 14 VersAusglG, Rz. 27; Borth, FamRZ 2011, 1773 ff.; FA-FamR (8. Aufl.)-Wagner/Gutdeutsch, Kap. 7 Rz. 165; für einen Ausgleich der Dynamik mit anderer Umsetzung auch Bergner, KomRefVA; § 14, Ziff. 5; a. A. OLG Bamberg v. 08.02.2011, Az. 2 UF 175/10) angeordnet, um den Halbteilungsgrundsatz zu verwirklichen.

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
    Aufgrund der in der Regel eintretenden Wertverluste kann die Abweichung von der Halbteilung zwar nicht mit der verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung und Vereinfachung (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1002) gerechtfertigt werden.

    Die Anforderungen an den Gesetzgeber, den verfassungsrechtlich geschützten, sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden Halbteilungsgrundsatz (BVerfG FamRZ 1993, 161; 2006, 1000) zu wahren, sind aber aufgrund der den Eheleuten eingeräumten weitgehenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach Ansicht des Gerichts weit niedriger anzusetzen als nach dem früheren Recht.

  • KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08

    Versorgungsausgleichsverfahren: Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer

    Auszug aus AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
    Das Gericht hat auch eine Verzinsung des auszugleichenden Betrages ab dem Ehezeitende entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2011, 1785 ff., so auch KG, FamRZ 2011, 1795 (LS); Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl., § 14 VersAusglG, Rz. 27; Borth, FamRZ 2011, 1773 ff.; FA-FamR (8. Aufl.)-Wagner/Gutdeutsch, Kap. 7 Rz. 165; für einen Ausgleich der Dynamik mit anderer Umsetzung auch Bergner, KomRefVA; § 14, Ziff. 5; a. A. OLG Bamberg v. 08.02.2011, Az. 2 UF 175/10) angeordnet, um den Halbteilungsgrundsatz zu verwirklichen.
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
    Die Anforderungen an den Gesetzgeber, den verfassungsrechtlich geschützten, sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden Halbteilungsgrundsatz (BVerfG FamRZ 1993, 161; 2006, 1000) zu wahren, sind aber aufgrund der den Eheleuten eingeräumten weitgehenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nach Ansicht des Gerichts weit niedriger anzusetzen als nach dem früheren Recht.
  • OLG Bamberg, 08.02.2011 - 2 UF 175/10

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer

    Auszug aus AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08
    Das Gericht hat auch eine Verzinsung des auszugleichenden Betrages ab dem Ehezeitende entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2011, 1785 ff., so auch KG, FamRZ 2011, 1795 (LS); Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl., § 14 VersAusglG, Rz. 27; Borth, FamRZ 2011, 1773 ff.; FA-FamR (8. Aufl.)-Wagner/Gutdeutsch, Kap. 7 Rz. 165; für einen Ausgleich der Dynamik mit anderer Umsetzung auch Bergner, KomRefVA; § 14, Ziff. 5; a. A. OLG Bamberg v. 08.02.2011, Az. 2 UF 175/10) angeordnet, um den Halbteilungsgrundsatz zu verwirklichen.
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