Rechtsprechung
AG Bensheim, 04.08.2004 - 6 C 541/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,31922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08
Voraussetzungen der Kündigung eines Gastschulaufenthaltes
Die Beklagte hat ihrer Verpflichtung, offen zu legen, für welche Leistungen welche Aufwendungen veranschlagt wurden und welche Aufwendungen davon in Anbetracht der verkürzten Reisedauer tatsächlich angefallen sind (vgl. AG Bensheim, Urteil vom 04.08.2004, Az. 6 C 541/04) Genüge getan, so dass mangels substantiierten Vortrags des Klägers kein Anlass besteht, der Beklagten eine weitergehende Offenlegung ihrer Kalkulation aufzugeben (vgl. LG Köln, Urteil vom 02.03.2004, Az.: 11 S 279/03).