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AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
Weigern sich die Eltern beharrlich, ihre Kinder einer öffentlichen Schule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um ihnen stattdessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Missbrauch der elterlichen Sorge liegen, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666 a BGB erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2007, Az. XII ZB 42/07). - OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von …
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
Für die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ist es notwendig, dieses auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen, damit es Erfahrungen im sozialen Umgang mit anderen Menschen macht und entsprechende Fähigkeiten entwickelt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 6 UF 51/06). - OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der …
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
Die beharrliche Weigerung der Kindesmutter P. entgegen der bestehenden Schulpflicht gemäß § 34 Schulgesetz NW einer öffentlichen weiterführenden Schule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, stellt sich als Missbrauch der elterlichen Sorge dar, der das geistige und seelische Wohl des Jungen nachhaltig gefährdet und den Erlass der angeordneten familiengerichtlichen Maßnahmen erfordert (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2012, Az. II 4 UF 177/12, BeckRS 2013, 01357). - AG Bad Hersfeld, 01.12.2017 - 63 F 621/17
Kindeswohlgefahr durch nachhaltige Verletzung der Schulpflicht; notwendige …
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
Zwar wäre aufgrund der sich durch das Verfahren ziehende mangelnde Kooperationsbereitschaft auch eine derartige Entziehung sinnvoll und dem Grunde nach angezeigt (vgl. AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 01.12.2017, Az. 63 F 621/17, BeckRS 2017, 147971).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 19 B 997/22
Schulpflicht; Ruhen; sonderpädagogische Förderung; Hausunterricht
vgl. einzelfallbezogen OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 19 B 1431/21 -, juris, Rn. 14; AG Bergisch Gladbach, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 26 F 231/14 -, juris, Rn. 18.