Rechtsprechung
AG Bergisch Gladbach, 08.06.2015 - 68 C 180/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mahnungscharakter der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger im Rahmen eines Werkvertrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05
Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 08.06.2015 - 68 C 180/15
Der Ersatzanspruch besteht auch, wenn ein Anwalt einen Schaden erleidet und ihn selbst reguliert, es sei denn, dass selbst für einen anderen Geschädigten das Einschalten des Anwalts nicht erforderlich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 175/05 -, juris;… BeckOK BGB/Schubert BGB § 249 Rn. 81). - BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei …
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 08.06.2015 - 68 C 180/15
Denn die Mahnung kann mit der Erklärung verbunden werden, welche die Fälligkeit erst herbeiführt (BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05 -, Rn. 10, juris). - BGH, 03.07.1956 - VI ZR 99/55
Festsetzung von Anwaltsgebühren. Verjährung
Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 08.06.2015 - 68 C 180/15
Die Möglichkeit, das Gebührenfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG (die Entscheidung erging zum alten § 86a RAGebO) zu betreiben, schließt das Rechtsschutzinteresse an einer Gebührenklage dann nicht aus, wenn die Partei dem Rechtsanwalt einen außergebührenrechtlichen Einwand entgegenhält (BGH, Urteil vom 03.07.1956 - VI ZR 99/55 -, zitiert nach beck-online).