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AG Berlin-Charlottenburg, 06.02.2009 - 232 C 292/08 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 06.02.2009 - 232 C 292/08 (https://dejure.org/2009,27852)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 232 C 292/08 (https://dejure.org/2009,27852)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung nach Beendigung der Zwangsverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 06.02.2009 - 232 C 292/08
Diese Kostentragungspflicht ergibt sich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, da der Anspruch auf die begehrte Abrechnung und damit, da das Mietverhältnis der Parteien beendet war, mangels Abrechnung auch der Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Betriebs- und Heizkostenvorschüsse für die Jahre 2004 und 2005 ursprünglich gegeben war (vgl. BGH NZM 2005, 373). - BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03
Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 06.02.2009 - 232 C 292/08
Da das Grundstück mit Ablauf des Jahres 2005 noch keine neuen Eigentümer hatte, ist auch nicht der jetzige Eigentümer der für die Jahre 2004 und 2005 Verpflichtete (vgl. BGH GE 2004, 292).