Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 10.10.2011 - 213 C 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,73103
AG Berlin-Charlottenburg, 10.10.2011 - 213 C 98/11 (https://dejure.org/2011,73103)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10.10.2011 - 213 C 98/11 (https://dejure.org/2011,73103)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 213 C 98/11 (https://dejure.org/2011,73103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,73103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Mietzahlungsansprüchen gegenüber einem Verein

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung einfacher Vereinsmitglieder für Mietforderungen auch nach Ausscheiden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Vereinsauflösung: Wer unterschrieben hat, muss Miete zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 202/56
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.10.2011 - 213 C 98/11
    Diese Haftung besteht regelmäßig unabhängig davon, ob die Handelnden Vorstandsmitglieder oder ob sie überhaupt Vereinsmitglieder sind, und auch unabhängig davon, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt gewesen sind (vgl. BGH, NJW 1957, 1186).

    Die offenkundige Vertretung des Vorstands lässt eine Haftung des Handelnden nicht entfallen (BGH, NJW 1957, 1186; MünchKomm-Reuter, BGB, 5. Aufl. 2006, § 54, Rz. 61; aA wohl Staudinger/Weick, BGB, Neubearb. 2005, § 54, Rz. 60).

  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 153/02

    Persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.10.2011 - 213 C 98/11
    Die Regelung des § 54 Satz 2 BGB soll dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem Vereinsvermögen, dessen Aufbringung und Erhaltung gesetzlich nicht gesichert ist, das Privatvermögen des Handelnden als Haftungsmasse zugänglich machen (BGH, NZG 2003, 878; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl. 2000, § 54, Rz. 26 unter Hinweis auf Protokolle, Mugdan I, S. 641) und einen Ausgleich für den Ausfall der Registerpublizität verschaffen (MünchKomm-Reuter, BGB, 5. Aufl. 2006, § 54 Rz. 60).
  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 10.10.2011 - 213 C 98/11
    Voraussetzung einer zulässigen Erklärung mit Nichtwissen ist, dass die Partei für die jeweilige Tatsache nicht darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH, NJW-RR 2009, 1666f; v. Selle, in Beck´scher OK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 01.06.2011, § 138, Rz. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht