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AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2014 - 213 C 22/14 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 16. April 2014 - 213 C 22/14 (https://dejure.org/2014,43154)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anforderungen an die nachträgliche Geltendmachung von nach Ablauf der Jahresfrist festgesetzter Steuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2014 - 213 C 22/14
Die Ausnahmeregelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB ist auch gerade mit Rücksicht auf die Fälle eingefügt worden, in denen Steuern oder Abgaben erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode festgesetzt werden (BGH, Urt. v. 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 640). - BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2014 - 213 C 22/14
Ob die Betriebskostenabrechnung die Voraussetzungen erfüllt, die an ihre Wirksamkeit zu stellen sind, richtet sich dabei danach, ob der Mieter in der Lage ist, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten rechnerisch nachzuprüfen (BGH, Urt. v. 9. Okt. 2013 - VIII ZR 22/13, NJW-RR 2014, 76, 77).