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AG Berlin-Charlottenburg, 16.06.1998 - 8 C 82/98 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 8 C 82/98 (https://dejure.org/1998,13583)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldansprüche wegen unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien; Mit Einverständnis im privaten Rahmen aufgenommene und später veröffentlichte Personenfotos; Haftung von Verleger und Herausgeber für den gesamten Inhalt einer herausgegebenen Druckschrift; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeldansprüche wegen unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien; Mit Einverständnis im privaten Rahmen aufgenommene und später veröffentlichte Personenfotos; Haftung von Verleger und Herausgeber für den gesamten Inhalt einer herausgegebenen Druckschrift; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.06.1998 - 8 C 82/98
Wer Personenbilder veröffentlicht, muß von sich aus prüfen, ob er dazu befugt ist, und wie weit seine Befugnis reicht (Steffen in Löffler Presserecht, 4. Aufl. Seite 356 unter Hinweis auf BGH NJW 1971, 698, 700; BGH NJW 1985, 1617, 1619). - BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88
Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.06.1998 - 8 C 82/98
Auch wenn die Anforderungen an das Ausmaß der Prüfung im Hinblick auf Art. 5 GG nicht überspannt werden dürfen, ist zu berücksichtigen, daß auch die Presse- und Verlagsfreiheit ihre Schranke in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze hat, Art. 5 Abs. 2 GG (BGH NJW-RR 1990, 1184, 1185). - BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 16.06.1998 - 8 C 82/98
Wer Personenbilder veröffentlicht, muß von sich aus prüfen, ob er dazu befugt ist, und wie weit seine Befugnis reicht (…Steffen in Löffler Presserecht, 4. Aufl. Seite 356 unter Hinweis auf BGH NJW 1971, 698, 700; BGH NJW 1985, 1617, 1619).