Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 97 UrhG, § 8 Abs 2 S 2 TDG, § 9 Abs 1 TDG
Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers eines frei zugänglichen WLAN-Netzwerkes - webshoprecht.de
Haftung des Betreibers eines öffentlichen WLAN
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Betreiber eines Freifunk-Netzwerkes haften nicht als Störer für Filesharing-Verstöße
- JurPC
Haftung des Betreibers eines Freifunk-Netzwerkes
- offenenetze.de
- online-und-recht.de
Betreiber eines öffentlichen WLAN hat Haftungsprivilegien eines Access-Providers
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- aufrecht.de
Haftung des WLAN-Anschlussinhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Öffentlichen WLAN hat Haftungsprivilegien
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Filesharing: Freifunk ohne Nebenwirkung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Betreiber von offenem WLAN ist als Access-Provider einzustufen
- taz.de (Pressebericht, 18.01.2015)
Filesharing: WLAN ohne Nebenwirkung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Freier WLAN-Betreiber haftet lediglich wie ein Access-Provider
- maslaton.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des WLAN-Netzbetreibers eines öffentlich zugänglichen Internetzugangs
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Offenes WLAN: Freifunker geht erfolgreich gegen Filesharing-Abmahnung vor
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Filesharing über offenes WLAN: Keine Haftung für Freifunker
- anwalt.de (Kurzinformation)
Offenes WLAN: Freifunker geht erfolgreich gegen Filesharing-Abmahnung vor
Besprechungen u.ä. (5)
- offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)
Erfolg für Freifunk
- wlan-recht.de (Kurzanmerkung)
AG Charlottenburg bejaht Privilegierung nach § 8 TMG bei Freifunk-WLAN
- urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)
Betreiber von offenem WLAN-Netzwerk haftet nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen
- jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Betreibers eines Freifunk-Netzwerks für durch Nutzer begangene Verletzung von Urheberrechten Dritter (RA Michael Weller; JurPC Web-Dok. 88/2015, Abs. 1 - 27)
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing-Haftung bei WLAN-Freifunk
Sonstiges
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Gesetzentwurf zur Begrenzung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 281
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- AG Düsseldorf, 19.11.2013 - 57 C 3144/13
Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharingfällen
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Wenn sich der Internetanschluss in einem Mehrpersonenhaushalt befindet, entspricht es vielmehr üblicher Lebenserfahrung, dass jeder Mitbewohner das Internet selbständig nutzen darf, ohne dass der Anschlussinhaber Art und Umfang der Nutzung bewusst kontrolliert (vgl. AG Düsseldorf, Urteil v. 19.11.2013, 57 C 3144/13).Abweichungen sind nur im Einzelfall veranlasst und dürfen nicht dazu führen, dass der Anspruchsgegner (hier der Kläger) sich regelmäßig zu entlasten hat (vgl. AG Düsseldorf, Urteil v. 19.11.2013, 57 C 3144/13).
- BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH, GRUR 1984, 54 - Kopierläden).Insofern kann vergleichend die Rechtsprechung des BGH zu den Kontrollpflichten der Betreiber von Kopierläden herangezogen werden (VersR 1983, 1136).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2004, 860, 864 - Störerhaftung des Internetaktionshauses bei Fremdversteigerungen m.w.N.), wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen.Diese Privilegierung erstreckt sich jedoch nicht auf Unterlassungsansprüche, d.h. auf die Haftung des Störers (BGHZ 158, 236 - Rolex).
- AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13
Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Auch in diesen Fällen wird im Ergebnis eine erfolgversprechende Durchsetzung des Anspruches nicht möglich sein (vgl. AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014 - 42 C 368/13). - AG München, 31.10.2013 - 155 C 9298/13
Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn weitere Familienangehörige den …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13). - OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13). - OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13). - BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung eines Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 200, 76 ff. - BearShare). - AG Hamburg, 10.06.2014 - 25b C 431/13
Haftung des Hoteliers für durch Gäste über das Hotel-WLAN begangene …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen (vgl. etwa AG Hamburg, CR 2014, 536; Roggenkamp, jurisPR-ITR 12/2006 Anm. 3; Röhrborn/Katko, CR 2002, 882, 887). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12
File-Hosting-Dienst
- LG Flensburg, 25.11.2005 - 6 O 108/05
Unterlassungsanspruch gegen Massenversand von E-Mails
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer
- LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 62/06
Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für …
- OLG Hamburg, 03.11.2010 - 5 W 126/10
Urheberrecht: Beachtung des Datenschutzes bei der Ermittlung von IP-Adressen
- OLG Karlsruhe, 10.03.2000 - 10 U 271/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …