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   AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02   

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https://dejure.org/2003,24996
AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20.05.2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 228 C 378/02 (https://dejure.org/2003,24996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt im Rahmen einer mittelbaren Drittwirkung über die verfassungskonforme Auslegung von § 823 Abs. 1 BGB auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen (BVerfGE 7, 198; BGHZ 27, 284).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Dieses umfasst sowohl das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BGHZ 106, 229), als auch das Recht auf aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (BGHZ 26, 349).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne von Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG stellt ein von § 823 Abs. 1 BGB geschütztes absolutes Recht dar (BGHZ 13, 334).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Die Privatsphäre umfasst das Privatleben im häuslichen Bereich, im Familienkreis und je nach Umständen auch außerhalb des häuslichen Bereichs in allen seinen Abschichtungen (BGH NJW 1996, 1128).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Die technische Bildherstellung in der Privatsphäre berührt die Entfaltungsweise der Klägerin unter dem Aspekt der Selbstdarstellung (vgl. BVerfGE 35, 202, 220) und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt im Rahmen einer mittelbaren Drittwirkung über die verfassungskonforme Auslegung von § 823 Abs. 1 BGB auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen (BVerfGE 7, 198; BGHZ 27, 284).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Dieses umfasst sowohl das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BGHZ 106, 229), als auch das Recht auf aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (BGHZ 26, 349).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Maßgeblich ist allerdings der bei der Klägerin und ihrem persönlichen Umfeld erweckte subjektive Eindruck, dass das angebrachte Gerät funktionsfähig sein könnte und damit Aufzeichnungen gemacht werden könnten (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; LG Darmstadt NZM 2000, 360).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02
    Maßgeblich ist allerdings der bei der Klägerin und ihrem persönlichen Umfeld erweckte subjektive Eindruck, dass das angebrachte Gerät funktionsfähig sein könnte und damit Aufzeichnungen gemacht werden könnten (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; LG Darmstadt NZM 2000, 360).
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