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   AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14   

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https://dejure.org/2015,19037
AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14 (https://dejure.org/2015,19037)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 237 C 285/14 (https://dejure.org/2015,19037)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 237 C 285/14 (https://dejure.org/2015,19037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag

  • RA Kotz

    Wohnungsvermittler - Wegfall des Maklerlohnanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag wird einvernehmlich aufgehoben: Makler muss Provision zurückzahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maklerlohnanspruch des Wohnungsvermittlers und die einvernehmliche Aufhebung eines ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertrag sofort wieder aufgelöst - Kann eine Mieterin den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, hat das Folgen für den Makler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Maklerprovision bei Recht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung - Einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags vor Erklärung der Anfechtung unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmel verschwiegen: Kein Provisionsanspruch! (IMR 2015, 519)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14
    Zwar lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluss selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen, den Provisionsanspruch des Maklers regelmäßig unberührt (vgl. BGH NJW 2001, 966/967, Rn. 6 m w. N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns grundsätzlich auch dann, wenn ein Vertrag nachträglich aufgrund eines Umstands wegfällt, der den Auftraggeber zur Anfechtung des vermittelten Vertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB berechtigt hätte (vgl. BGH NJW 2001, 966/967).

  • OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01

    Anspruch des Mieters aus culpa in contrahendo wegen Verletzung vorvertraglicher

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14
    Denn bei der während der Mietzeit der Vormieter aufgetretenen Schimmelbildung in 5 Räumen der Mietsache handelte es sich um einen Umstand, der für die Klägerin erkennbar von besonderer Bedeutung für den Entschluss zur Eingehung des Mietvertrages war (vgl. auch OLG Naumburg OLGR Naumburg 2002, 265).
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