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   AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19   

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https://dejure.org/2019,23206
AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19 (https://dejure.org/2019,23206)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23.05.2019 - 226 C 14/19 (https://dejure.org/2019,23206)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 226 C 14/19 (https://dejure.org/2019,23206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen, Berliner Mietspiegel 2017, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, Wohnumfeld: Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung wegen Zuverfügungstellung von Pkw-Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnwerterhöhung nur, wenn jeder einen Parkplatz kriegt!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 147, 56 EUR aus §§ 280, 286 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2015, IV ZR 169/14 -, juris).
  • LG Berlin, 02.03.2017 - 67 S 375/16

    Mieterhöhungsverlangen: Anforderungen an das Vorliegen des wohnwertmindernden

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19
    Das Landgericht Berlin (Urteil vom 02.03.2017, 67 S 375/16, zit. nach juris) hat in Bezug auf das Merkmal "abschließbarer Fahrradabstellraum" entschieden, dass die Kapazität des Fahrradabstellraumes, obwohl der Mietspiegel insoweit keine bestimmte Größe vorgibt, im Verhältnis zu den Mietparteien und damit den potentiellen Nutzern so dimensioniert sein muss, dass noch von einer tatsächlichen Wirkung auf den Wohnwert ausgegangen werden kann.
  • LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit dem Berliner Mietspiegel 2017:

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2019 - 226 C 14/19
    Nach Auffassung des Gerichts spricht die Verwendung der Formulierung "Angebot" dafür, dass für jeden interessierten Mieter auch ein Stellplatz zur Verfügung stehen muss, denn ein "Angebot" erzeugt die Vorstellung, dass man dieses lediglich noch annehmen muss (so auch LG Berlin, Urteil vom 16.10.2018 - 67 S 150/18 - juris).
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