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   AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2002 - 230 C 150/01   

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https://dejure.org/2002,27157
AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2002 - 230 C 150/01 (https://dejure.org/2002,27157)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 230 C 150/01 (https://dejure.org/2002,27157)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 230 C 150/01 (https://dejure.org/2002,27157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    BGB §§ 1004, 823
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Text in einer Newsgroup

  • stroemer.de

    Veröffentlichte E-Mail

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2002 - 230 C 150/01
    Dadurch, dass die Klägerin zu 1. die E-Mail jedoch nicht nur an die Beklagte, sondern auch an Frau [...] versandt hatte, ohne die vertrauliche Behandlung in irgendeiner Weise sicherzustellen, musste sie, zumal das Verhalten des Klägers zu 2. offenbar bereits Gegenstand der Diskussion in der Newsgroup war, damit rechnen, dass die E-Mail über den Kreis der beiden Adressatinnen hinaus bekannt und erörtert werden würde (vgl. BGHZ 31, 308 (314, 315)).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2002 - 230 C 150/01
    Zwar unterliegt es grundsätzlich der Entscheidungsgewalt jedes Menschen, ob und in welcher Form von ihm verfasste Schriftstücke veröffentlicht werden dürfen (BGHZ 13, 334, 338).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.01.2002 - 230 C 150/01
    Die unerlaubte Handlung ist dort begangen, wo das Medium, in das der Text eingestellt ist, bestimmungsgemäß abrufbar ist (Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., S 32 Anm. 17; KG, NJW 97, 3321).
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