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AG Berlin-Charlottenburg, 25.11.2016 - 73 C 39/16 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 25. November 2016 - 73 C 39/16 (https://dejure.org/2016,64844)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.11.2016 - 73 C 39/16
Wird ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt, so besteht für eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss regelmäßig ein Rechtsschutzbedürfnis, da, obwohl ein solcher Beschluss nicht erforderlich ist, um eine Zahlungsklage gegen den Verband erheben zu können, dieser Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen kann und deshalb auf Anfechtungsklage eines Eigentümers in diesem Fall auch grundsätzlich für ungültig zu erklären wäre (BGH NJW 2015, 3713 ff.).Unbegründet ist schließlich auch die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 16. Insoweit genügt der Verweis des Gerichts auf die bereits genannte Entscheidung des BGH vom 02. Oktober 2015 (NJW 2015, 3713 ff.).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.11.2016 - 73 C 39/16
Dies gilt auch für den Zeitraum, in dem diese Rücklage anzusammeln ist (BGH NZM 2011, 515, 517).