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   AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16   

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AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16 (https://dejure.org/2016,64846)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 26.05.2016 - 72 C 16/16 (https://dejure.org/2016,64846)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 72 C 16/16 (https://dejure.org/2016,64846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss-Anfechtungsgründe müssen fristgerecht vorgetragen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung der Beschlussanfechtungsklage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen für Wohnungseigentümer die eine Beschlussanfechtungsklage erheben möchten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Die Bestimmung erlaubt keine Durchbrechung des Vertragsprinzips, sondern ist systematisch und teleologisch dem Geltungsbereich des Mehrheitsprinzips verhaftet (vgl. hierzu insgesamt BGH, Beschl. v. 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158).

    Insofern kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob die Beschlusskompetenz nicht aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG gefolgert werden, soweit es sich bei der Delegation der Auswahl des Unternehmens auf die Verwaltung im weitesten Sinne um eine Entscheidung über die Instandsetzung handelt (vgl. BGH, Beschl. vom 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99).

    Die Wohnungseigentümer können danach über die Vermietung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen; an die Stelle des grundsätzlich zu gewährenden Eigengebrauchs tritt der Anteil an den Mieteinnahmen (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Die Klage ist unbegründet, da die innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Überprüfung des Beschlusses zugrunde zu legenden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) Anfechtungsgründe die Ungültigerklärung der angefochtenen Beschlüsse der Versammlung vom 25. Januar 2016 nicht rechtfertigen.

    Selbst eine schlagwortartige Beschreibung des Anfechtungsgrundes - welche zudem nur relevant ist, wenn dadurch der maßgebliche Lebenssachverhalt wenigstens in Umrissen erkennbar wird (vgl. BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2312) - findet sich in der Klageschrift nicht.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Die Bestimmung des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 WEG stellt hinsichtlich der Fristwahrung durch Verwendung des Begriffs "Erhebung" auf die Rechtshängigkeit der Klage und damit auf die erfolgte Zustellung ab, vgl. §§ 253 Abs. 1 i.V.m. § 261 Abs. 1 ZPO (statt aller: BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999, 1000).

    Die Klage ist unbegründet, da die innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Überprüfung des Beschlusses zugrunde zu legenden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) Anfechtungsgründe die Ungültigerklärung der angefochtenen Beschlüsse der Versammlung vom 25. Januar 2016 nicht rechtfertigen.

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Beschlüsse sind "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (std. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 15. Jan. 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093).
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Ist eine Angelegenheit weder durch das Wohnungseigentumsgesetz noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen, kann eine Regelung durch Mehrheitsbeschluss nicht erfolgen: Der Mehrheit fehlt von vorneherein jede Beschlusskompetenz, die Wohnungseigentümerversammlung ist für eine Beschlussfassung absolut unzuständig (vgl. Senat, BGH, Beschl. v. 11. Juli 1991 - V ZB 24/90, BGHZ 115, 151, 152).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Insoweit kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot überhaupt zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, ob diese Folge im Falle der Unbestimmtheit überhaupt anzunehmen ist (hiergegen wohl etwa KG, Beschl. v. 20. Okt. 1999 - 24 W 9855/98, NZM 2000, 511; BayOblG, Beschl. v. 13. Dez. 2001 - 2Z BR 156/01, NZM 2002, 171 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Okt. 1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267) oder weil eine durchführbare Regelung vorliegend noch erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24. Nov. 2004 - 2 Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl. 2010, § 23 Rn. 148 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Dies ist selbst dann der Fall, wenn aufgrund des geringen Mietzinses und der hohen Anzahl von Eigentümern der Anteil des einzelnen Eigentümers rechnerisch gering ausfällt und unbedeutend ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10. März 2004 - 2 Wx 144/01, ZMR 2004, 615).
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Für die Ermächtigung des Verwalters zur eigentlichen Auftragsvergabe gilt, dass diese zwar ein grundsätzlich zulässiges Vorgehen darstellt, da dieser auch in der Ausführungsphase Ansprechpartner bleiben wird und bis zum endgültigen Vertragsschluss bei größeren Sanierungsprojekten immer noch Preisschwankungen, Nachträge etc. zu erwarten sind (vgl. LG München, Beschl. v. 28. Juni 2007 - 1 T 2063/07, ZMR 2008, 488, m.w.N.).
  • KG, 20.10.1999 - 24 W 9855/98
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Insoweit kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot überhaupt zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, ob diese Folge im Falle der Unbestimmtheit überhaupt anzunehmen ist (hiergegen wohl etwa KG, Beschl. v. 20. Okt. 1999 - 24 W 9855/98, NZM 2000, 511; BayOblG, Beschl. v. 13. Dez. 2001 - 2Z BR 156/01, NZM 2002, 171 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Okt. 1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267) oder weil eine durchführbare Regelung vorliegend noch erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24. Nov. 2004 - 2 Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl. 2010, § 23 Rn. 148 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 156/01

    Hausordnung für Eigentumswohnanlage - ungültige und nichtige Regelungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16
    Insoweit kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot überhaupt zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, ob diese Folge im Falle der Unbestimmtheit überhaupt anzunehmen ist (hiergegen wohl etwa KG, Beschl. v. 20. Okt. 1999 - 24 W 9855/98, NZM 2000, 511; BayOblG, Beschl. v. 13. Dez. 2001 - 2Z BR 156/01, NZM 2002, 171 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Okt. 1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267) oder weil eine durchführbare Regelung vorliegend noch erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24. Nov. 2004 - 2 Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl. 2010, § 23 Rn. 148 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

    Korrektur der Jahresabrechnung wegen Messfehlern; Anforderungen an die

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht

  • LG Hamburg, 07.01.2015 - 318 S 17/14

    Klagebegründungsfrist einer Anfechtungsklage; § 46 Abs.1 WEG

  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 83/08

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des § 57c des Gesetzes über die

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

  • OLG Celle, 06.09.2004 - 4 W 143/04

    Abstimmungsergebnis; Beschlussergebnis; Beschlussfassung; Beschlussfeststellung;

  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 72 C 16/16 - wird zurückgewiesen.
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