Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 03.08.2006 - 10 C 74/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Betriebskostenüberprüfung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Betriebskostenüberprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 03.08.2006 - 10 C 74/06
20 Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung von Belegkopien gegen Kostenerstattung in entsprechender Anwendung von § 29 NMV oder nach § 242 BGB gegen den Vermieter, so dass er regelmäßig darauf zu verweisen ist, am Ort der Belegverwahrung Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu nehmen (BGH in NJW 2006, 1419, 1421; LG Berlin (62) in GE 2002, 860, LG Berlin (62) in GE 2003, 121; LG Berlin in GE 2003, 1492, 1493).Liegen derartige Besonderheiten - wie im hier zu entscheidenden Fall - nicht vor, hat der Mieter seinen Anspruch auf Prüfung der der Abrechnung zugrundeliegenden Belege jedoch regelmäßig dadurch auszuüben, dass er - gegebenenfalls unter Hinzuziehung fachkundiger Hilfe - am Ort der Belegverwahrung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nimmt und nicht dadurch, dass er von dem Vermieter - wie vorliegend - unbeschadet der Möglichkeit, die Unterlagen vor Ort zu überprüfen, die Fertigung und Aushändigung von Belegen zu der Mehrzahl der Abrechnungspositionen und darüber hinaus auch der Vertragsunterlagen mit Ausnahme der mit den Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Verträge verlangt (BGH in NJW 2006, 1419, 1420; LG Berlin (63) in GE 2003, 1492, LG Berlin (62) in GE 2003, 1492, 1493).
- OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97
Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 03.08.2006 - 10 C 74/06
Die Beklagte durfte die Kläger mithin entgegen ihrer Ansicht darauf verweisen, zunächst Einsichtnahme in die Originalbelege zu nehmen und erst nach Sichtung der Unterlagen und eventueller Erörterungen streitiger Abrechnungspositionen gezielt zu entscheiden, ob und von welchen Belegen für einzelne Positionen sie auch nach der Prüfung noch Kopien benötigen (so auch LG Berlin (63) in GE 2003, 1492; OLG Hamm in ZMR 1998, 586, 587).