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   AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09   

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https://dejure.org/2010,57278
AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09 (https://dejure.org/2010,57278)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 16.02.2010 - 112 C 170/09 (https://dejure.org/2010,57278)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 112 C 170/09 (https://dejure.org/2010,57278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Betriebskostenabrechnung - Frist für Einwendungen gegen materielle Richtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09
    Die Ausschlussvorschrift des § 556 Abs. 3 S. 6 BGB umfasst dabei auch den Einwand der fehlenden mietvertraglichen Vereinbarung bei einzelnen umgelegten Kosten, sofern diese grundsätzlich umlagefähig sind (BGH NJW 2008, 283, 285 m.w.N.).

    Allein dies dient der mit § 556 Abs. 3 S. 5 und 6 BGB, dem der Nachforderungsausschluss für den Vermieter nach § 556 Abs. 3 S. 3 BGB entspricht, der beabsichtigten Befriedungsfunktion (BGH NJW 2008, 283, 285).

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (BGH NJW 2008, 2260-2262; BGH NJW 2008, 2258-2260).

    Eine weitergehende Erläuterung, namentlich bei auffälligen Betriebskostensteigerungen oder Verbrauchsschwankungen oder die Richtigkeit der Zuteilung zu den richtigen Positionen betreffen die materielle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung, berühren aber nicht ihre formelle Wirksamkeit (BGH NJW 2008, 2260-2262).

  • OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99

    Keine Verpflichtung des Vermieters eines in einem Einkaufszentrum belegenen

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09
    Zwar kann die Zusammenfassung mehrerer Positionen insoweit die Betriebskostenabrechnung formell unwirksam werden lassen (vgl. OLG Dresden, GE 2002, 994; OLG Hamburg ZMR 2003, 180).
  • LG Bochum, 08.04.2005 - 10 S 76/04

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09
    Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb der Einwendungsfrist seine Einwendungen substanziiert vorzubringen (LG Bochum ZMR 2005, 863).
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 16.02.2010 - 112 C 170/09
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (BGH NJW 2008, 2260-2262; BGH NJW 2008, 2258-2260).
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