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AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05 |
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AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 33 M 8070/05 (https://dejure.org/2005,10824)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de , S. 12
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Räumungsklage und Mitbewohner
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Alle Mitbewohner müssen im Räumungstitel stehen
- vdiv.de (Kurzinformation)
§§ 750 Abs. 1, 766, 885 Abs. 2 ZPO; § 855 BGB
Räumungsvollstreckung bei mitbesitzenden volljährigen Kindern
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1220 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 430
- NZM 2006, 120
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Lüneburg, 12.02.1998 - 1 S 244/97
Rechtsschutzinteresse für eine Räumungsklage gegenüber Minderjährigen im Falle …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
Die Kinder des Schuldners sind (Mit-)Besitzer der Räumlichkeiten; zwar wird für minderjährige Kinder vertreten, diese seien bloße Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB, so dass ein Titel gegen die Eltern als alleinige Besitzer ausreiche (vgl. KG, NJW-RR 1994, 714; LG Lüneburg, NJW-RR 1998, 662). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02
Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
Allein entscheidend ist die tatsächliche Sachherrschaft, so dass auch Personen ohne jegliche Berechtigung und ohne oder sogar gegen den Willen des Vermieters Besitzer der Räumlichkeiten sein können (vgl. BGH, NJW 2004, 56). - BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
Deshalb ist es entgegen der vom Gerichtsvollzieher im Rahmen dieses Verfahrens kundgetanen Rechtsauffassung, Familienangehörigen teilten grundsätzlich das Vollstreckungsschicksal des Titelschuldners erforderlich, dass gegen alle Personen, die Besitz an den herauszugebenden Räumlichkeiten haben, ein eigener Räumungstitel vorhanden ist, selbst wenn es sich um die in § 885 Abs. 2 ZPO genannten nahen Angehörigen handelt (vgl. BGH, NZM 2004, 701; FamRZ 2005, 269). - OLG Düsseldorf, 08.11.1996 - 3 W 454/96
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
Diese Voraussetzungen sind auf die Beziehung erwachsener Familienmitglieder untereinander nicht allgemein übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 998), da jedenfalls heute aufgrund des fortgeschrittenen gesellschaftlichen Wandels spätestens im Zeitpunkt der Volljährigkeit von einem eigenständigen Besitzwillen der bei den Eltern wohnenden Kinder auszugehen ist, unabhängig davon, ob sie sich noch in der Ausbildung befinden oder nicht (vgl. Schuschke, NZM 2005, 686).
- KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Übertragung des …
Der Mutter kann die Entscheidung, ihren Lebensmittelpunkt nach Südfrankreich zu verlegen, jedenfalls nicht im Sinne einer Einschränkung ihrer Erziehungskompetenz vorgeworfen werden, denn ihr steht das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG zu, wobei ihr Wunsch, mit ihrem in Frankreich wohnenden und dort beruflich und familiär verwurzelten Ehemann zusammenleben zu wollen, beachtenswert ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 2006, 430).