Rechtsprechung
   AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36321
AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08 (https://dejure.org/2008,36321)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 28.05.2008 - 14 C 95/08 (https://dejure.org/2008,36321)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 14 C 95/08 (https://dejure.org/2008,36321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08
    Denn der Vermieter kann wegen der fehlenden Zustimmung dann nicht die Beseitigung der ohne seine Zustimmung aufgestellten Antenne verlangen, wenn er zur Duldung der Antenne verpflichtet ist (BGH, NJW-RR 2007, 1243, 1244).

    Ist durch das Aufstellen einer Parabolantenne weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu besorgen, sondern verursacht die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen, so kann der Vermieter wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters verpflichtet sein, einer solchen Aufstellung zuzustimmen (BGH, NJW-RR 2007, 1243, 1244).

    Anders kann es dagegen liegen, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolantenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch zu einer ästhetischen Beeinträchtigung des im Eigentum des Vermieters stehenden Gebäudes führt (BGH, NJW-RR 2007, 1243, 1244; BVerfG, NJW-RR 2005, 661, 662).

  • BVerfG, 10.11.1995 - 1 BvR 2119/95

    Bestimmungsrecht des Vermieters bei Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08
    Dem steht nicht entgegen, dass es grundsätzlich dem Vermieter überlassen ist, auf welche Weise er einem unter Umständen vorrangigen Recht des Mieters auf Informationsverschaffung Rechnung trägt (BVerfG ZMR 1996, 122).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 260/06

    Anbringung einer Parabolantenne durch einen ausländischen Mieter; Berufung auf

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08
    Dabei ist das Recht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 GG mit dem Eigentumsrecht des Vermieters abzuwägen (vgl. BGH, NJW 2008, 216ff.).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08
    Anders kann es dagegen liegen, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolantenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch zu einer ästhetischen Beeinträchtigung des im Eigentum des Vermieters stehenden Gebäudes führt (BGH, NJW-RR 2007, 1243, 1244; BVerfG, NJW-RR 2005, 661, 662).
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.05.2008 - 14 C 95/08
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darf der Vermieter dem Mieter nicht ohne triftigen sachbezogenen Grund Einrichtungen versagen, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können und durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und dadurch die Mietsache nicht verschlechtert wird (BGH, aaO; BVerfG NJW 1992, 493, 494).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht