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   AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06   

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https://dejure.org/2007,42236
AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06 (https://dejure.org/2007,42236)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 14.03.2007 - 115 C 3036/06 (https://dejure.org/2007,42236)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 14. März 2007 - 115 C 3036/06 (https://dejure.org/2007,42236)
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  • KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).

    Schadensersatzansprüche der Klägerin sind mithin insgesamt ausgeschlossen (vgl. Kammergericht vom 17.10.2005, a. a. O.), so dass das Klagebegehren unbegründet ist und das klageabweisende Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten war.

  • LG Berlin, 21.04.2004 - 24 O 596/03

    Umfang der Darlegungslast des Geschädigten bei Teilüberdeckung mit Vorschaden

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    Da auch hier wie im Jahre 2002 das Heck des klägerischen Fahrzeugs beschädigt worden sein soll und somit zumindest eine Teilüberdeckung zwischen den vorgehenden Schadensfällen vorliegt, obliegt es der Klägerin als Geschädigte, im Rahmen ihrer Verpflichtung als Anspruchstellerin, das Ausmaß und den Umfang des behaupteten Schadens darzulegen und zu beweisen unter anderem, bei unstreitiger Vorbeschädigung auch den Reparaturweg und Reparaturumfang des vorbeschädigten Fahrzeugs darzulegen, wobei in einem solchen Fall eine Bezugnahme auf eine privatgutachterlich erstellte Schadenskalkulation nicht ausreichend ist (vgl. Landgericht Berlin vom 21.04.2004, 24 O 596/03 -, Versicherungsrecht 2005, 995 f.; Kammergericht vom 12.01.2004 - 22 U 281/02 -, Versicherungsrecht 2004, 799 L).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    Da auch hier wie im Jahre 2002 das Heck des klägerischen Fahrzeugs beschädigt worden sein soll und somit zumindest eine Teilüberdeckung zwischen den vorgehenden Schadensfällen vorliegt, obliegt es der Klägerin als Geschädigte, im Rahmen ihrer Verpflichtung als Anspruchstellerin, das Ausmaß und den Umfang des behaupteten Schadens darzulegen und zu beweisen unter anderem, bei unstreitiger Vorbeschädigung auch den Reparaturweg und Reparaturumfang des vorbeschädigten Fahrzeugs darzulegen, wobei in einem solchen Fall eine Bezugnahme auf eine privatgutachterlich erstellte Schadenskalkulation nicht ausreichend ist (vgl. Landgericht Berlin vom 21.04.2004, 24 O 596/03 -, Versicherungsrecht 2005, 995 f.; Kammergericht vom 12.01.2004 - 22 U 281/02 -, Versicherungsrecht 2004, 799 L).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86

    Beweislage bei unklarem Schadensbild (Vorschäden, Manipulation, Kleinunfall)

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 12 U 163/04

    Zur Beweisführung bei Geltendmachung eines Schadensersatzes bei vorhandenen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06
    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).
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