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AG Berlin-Mitte, 15.07.2015 - 110 C 3048/14 |
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- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 15.07.2015 - 110 C 3048/14
Zwar hat der BGH u.a. mit Urteil vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09) ausgeführt, dass der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen kann, wenn die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 15.07.2015 - 110 C 3048/14
Auch der BGH hat in seinem sogenannten Porscheurteil entschieden, dass ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadenberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (BGH NJW 2003, 2086). - LG Berlin, 13.07.2011 - 42 O 22/10
Das Recht auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 15.07.2015 - 110 C 3048/14
Die rein mathematische Neuberechung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzens eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt dagegen keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar (LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, 42 O 22/10).