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   AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17   

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https://dejure.org/2017,20784
AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17 (https://dejure.org/2017,20784)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16.01.2017 - 31 M 8004/17 (https://dejure.org/2017,20784)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 31 M 8004/17 (https://dejure.org/2017,20784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortsetzung der Räumungsvollstreckung gegen angeblichen Untermieter, Auswechslung von Werbeschildern erzeugt keinen Besitzanschein

  • mietrechtsiegen.de

    Räumungsvollstreckung - Ablehnung bei Vorlage eines Untermietvertrags durch den Räumungsschuldner?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorgetäuschtes Untermietverhältnis schützt nicht vor Räumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung der Räumungsvollstreckung trotz Untermietvertrag mit Drittem? (IMR 2017, 1118)

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 51 T 733/11

    Vorgehen eines Organs der Zwangsvollstreckung gegen eine dritte Person ohne

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17
    Für Billigkeitserwägungen sei daher kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 14.8.2008 - I ZB 39/08, BeckRS 2008, 20487; KG GE 1993, 1329; LG Berlin, Beschluss vom 19.1.2012 - 51 T 733/11, BeckRS 2012, 07179).

    Besitz bedeutet die tatsächliche Sachherrschaft über die Räume getragen von einem Besitzwillen (LG Berlin, Beschluss vom 19.1.2012 - 51 T 733/11; Palandt-Bassange, BGB, 75. Aufl. 2016 § 854 Rn. 3 und 4).

  • LG Krefeld, 15.12.2010 - 2 T 55/10

    Räumung gegen einen Untermieter berdarf der Einräumung des Besitzes an dem zu

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17
    Hinsichtlich der Werbeschilder, die bis auf den Austausch des Namens von ihrer äußeren Gestaltung fast identisch mit denen der Schuldnerin sind - muss das Gleiche gelten wie bezüglich eines bloßen Klingelschildes (vgl. LG Krefeld, Beschluss vom 15.12.2010 - 2 T 55/10, BeckRS 2011, 15248).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17
    Für Billigkeitserwägungen sei daher kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 14.8.2008 - I ZB 39/08, BeckRS 2008, 20487; KG GE 1993, 1329; LG Berlin, Beschluss vom 19.1.2012 - 51 T 733/11, BeckRS 2012, 07179).
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