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   AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11   

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https://dejure.org/2011,38905
AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11 (https://dejure.org/2011,38905)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16.08.2011 - 3 C 3118/11 (https://dejure.org/2011,38905)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16. August 2011 - 3 C 3118/11 (https://dejure.org/2011,38905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Generali Versicherung zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenkürzung erfordert konkretes Angebot - Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11
    Er spricht nämlich stets von " günstigerer Reparaturmöglichkeit " und NICHT von "günstigeren  Stundenverrechnungssätzen" (vgl. BGH, VI ZR 53/09; VI ZR 91/09; VI ZR 302/08; VI ZR 337/09; VI ZR 259/09. Eine "günstigere Reparaturmöglichkeit" betrifft eine vollumfängliche Reparatur und nicht nur einen Baustein (Stundenverrechnungssätze) der jeweiligen Schadenskalkulation.

    Vorstellbar wäre z.B. ein verbindlicher Kostenvoranschlag der benannten Billig-Werkstatt (vor Ort), wobei es sich hierbei nicht um Sonderkonditionen handeln darf (BGH VI ZR 53/09).

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11
    Er spricht nämlich stets von " günstigerer Reparaturmöglichkeit " und NICHT von "günstigeren  Stundenverrechnungssätzen" (vgl. BGH, VI ZR 53/09; VI ZR 91/09; VI ZR 302/08; VI ZR 337/09; VI ZR 259/09. Eine "günstigere Reparaturmöglichkeit" betrifft eine vollumfängliche Reparatur und nicht nur einen Baustein (Stundenverrechnungssätze) der jeweiligen Schadenskalkulation.
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11
    Er spricht nämlich stets von " günstigerer Reparaturmöglichkeit " und NICHT von "günstigeren  Stundenverrechnungssätzen" (vgl. BGH, VI ZR 53/09; VI ZR 91/09; VI ZR 302/08; VI ZR 337/09; VI ZR 259/09. Eine "günstigere Reparaturmöglichkeit" betrifft eine vollumfängliche Reparatur und nicht nur einen Baustein (Stundenverrechnungssätze) der jeweiligen Schadenskalkulation.
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11
    Er spricht nämlich stets von " günstigerer Reparaturmöglichkeit " und NICHT von "günstigeren  Stundenverrechnungssätzen" (vgl. BGH, VI ZR 53/09; VI ZR 91/09; VI ZR 302/08; VI ZR 337/09; VI ZR 259/09. Eine "günstigere Reparaturmöglichkeit" betrifft eine vollumfängliche Reparatur und nicht nur einen Baustein (Stundenverrechnungssätze) der jeweiligen Schadenskalkulation.
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.08.2011 - 3 C 3118/11
    Er spricht nämlich stets von " günstigerer Reparaturmöglichkeit " und NICHT von "günstigeren  Stundenverrechnungssätzen" (vgl. BGH, VI ZR 53/09; VI ZR 91/09; VI ZR 302/08; VI ZR 337/09; VI ZR 259/09. Eine "günstigere Reparaturmöglichkeit" betrifft eine vollumfängliche Reparatur und nicht nur einen Baustein (Stundenverrechnungssätze) der jeweiligen Schadenskalkulation.
  • AG Lemgo, 30.05.2012 - 20 C 453/11
    Denn eine Vergleichbarkeit der Nettoreparaturkosten liegt nach diesseitiger Auffassung nur dann vor, wenn ein verbindliches Reparaturangebot der aufgezeigten Werkstatt vorliegt, welches der Geschädigte nur noch annehmen muss (so auch AG Berlin-Mitte, Urteil vom 16.08.2011 zu 3 C 3118/11).
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