Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbefugt genutzte Kellerräume darf der Vermieter räumen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter räumt Keller aus - Nehmen Mieter ein Kellerabteil unberechtigt "in Beschlag", ist das rechtens
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Räumung von unbefugt genutzten Kellerräumen durch Unbekannte
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mieterkeller - Ausräumen durch Vermieter - Selbsthilferecht
- gevestor.de (Kurzinformation)
Vermieter darf unbefugt genutzte Kellerräume räumen
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Keller von Vermieter geräumt, Hausrat entsorgt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf zu Unrecht genutzten Kellerraum aufbrechen und darin vorhandene Gegenstände entsorgen - Vermieter trifft keine Obhutspflicht an ausgeräumten Sachen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf der Vermieter Mietern nicht zugewiesene Kellerräume öffnen und räumen? (IMR 2015, 152)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13
d) Schließlich hat das Gericht die beiden Kläger in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass entgegen ihrer Auffassung die von ihnen behauptete Zuweisung des Kellerraumes Nummer #durch den damaligen Hauswart #hier beweisbedürftig sein dürfte: Denn in dem von ihnen für sich herangezogenen Fall des Bundesgerichtshofes (= Urteil vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09, in: NZM 2010, 701 ff.) sei es so gewesen, dass die dortige Vermieterin die Wohnung des dortigen Mieters geöffnet und leer geräumt hätte (= am angegebenen Ort, 701).Dazu berufen sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09 (in: NZM 2010, 701 bis 703) und lassen meinen, es käme hier nicht darauf an, ob ihnen der in Rede stehende Kellerraum zur Nummer #von der Beklagten zugewiesen worden ist oder nicht.