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   AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13   

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https://dejure.org/2014,43533
AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13 (https://dejure.org/2014,43533)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19.11.2014 - 9 C 303/13 (https://dejure.org/2014,43533)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19. November 2014 - 9 C 303/13 (https://dejure.org/2014,43533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbefugt genutzte Kellerräume darf der Vermieter räumen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter räumt Keller aus - Nehmen Mieter ein Kellerabteil unberechtigt "in Beschlag", ist das rechtens

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Räumung von unbefugt genutzten Kellerräumen durch Unbekannte

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterkeller - Ausräumen durch Vermieter - Selbsthilferecht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf unbefugt genutzte Kellerräume räumen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Keller von Vermieter geräumt, Hausrat entsorgt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf zu Unrecht genutzten Kellerraum aufbrechen und darin vorhandene Gegenstände entsorgen - Vermieter trifft keine Obhutspflicht an ausgeräumten Sachen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Vermieter Mietern nicht zugewiesene Kellerräume öffnen und räumen? (IMR 2015, 152)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 9 C 303/13
    d) Schließlich hat das Gericht die beiden Kläger in seinem Beschluss vom 14. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass entgegen ihrer Auffassung die von ihnen behauptete Zuweisung des Kellerraumes Nummer #durch den damaligen Hauswart #hier beweisbedürftig sein dürfte: Denn in dem von ihnen für sich herangezogenen Fall des Bundesgerichtshofes (= Urteil vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09, in: NZM 2010, 701 ff.) sei es so gewesen, dass die dortige Vermieterin die Wohnung des dortigen Mieters geöffnet und leer geräumt hätte (= am angegebenen Ort, 701).

    Dazu berufen sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2010, Geschäftszeichen: VIII ZR 45/09 (in: NZM 2010, 701 bis 703) und lassen meinen, es käme hier nicht darauf an, ob ihnen der in Rede stehende Kellerraum zur Nummer #von der Beklagten zugewiesen worden ist oder nicht.

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