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   AG Berlin-Mitte, 24.11.2009 - 109 C 3131/09   

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AG Berlin-Mitte, 24.11.2009 - 109 C 3131/09 (https://dejure.org/2009,56458)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 24.11.2009 - 109 C 3131/09 (https://dejure.org/2009,56458)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 24. November 2009 - 109 C 3131/09 (https://dejure.org/2009,56458)
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    Restbenzin wird nicht ersetzt - Auch hier gilt Pflicht zur Schadenminderung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Flensburg, 16.03.2017 - 1 S 51/16

    Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen

    Dem Kläger als Geschädigtem ist nicht zuzumuten, das noch im Fahrzeug befindliche Benzin selbst abzupumpen oder abpumpen zu lassen (vgl. Amtsgericht Leer, Urteil vom 22.11.2016, 73 C 658/16, juris; Amtsgericht Solingen, Urteil vom 01.04.2015, 11 C 631/14, juris, Rn. 23; a. A., jedenfalls für überdurchschnittlich große Mengen von Restbenzin, OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, 1 U 46/16, juris, Rn. 37 ff.; so auch Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.07.1990, 17 S 388/89, zfs 1990, 343; Amtsgerichts Berlin-Mitte, Urteil vom 24.11.2009, 109 C 3131/09, juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines derartigen Mitverschuldens, d. h. vorliegend bzgl. des Bestehens und des Nichtnutzens von Verwertungsmöglichkeiten, liegt beim Ersatzpflichtigen (vgl. Grüneberg in Palandt, 75. Auflage 2016, § 254 Rn. 72; a. A. offenbar Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 24.11.2009, 109 C 3131/09, juris).

  • AG Leer, 22.11.2016 - 73 C 658/16
    Eine solche Auffassung wird in zwei vergleichbaren Fällen von dem Landgericht Darmstadt (Urteil vom 24.07.1990, Az.: 17 S 388/89) und dem AG Berlin-Mitte (Urteil vom 24.11.2009, Az.: 109 C 3131/09) vertreten.
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