Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43653
AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14 (https://dejure.org/2015,43653)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26.01.2015 - 115 C 3092/14 (https://dejure.org/2015,43653)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 115 C 3092/14 (https://dejure.org/2015,43653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ( vgl. BGH NJW 2009, 58 m.w.N.) kann der Geschädigte vom Schädiger gemäß § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

    Es wurde jedoch ausdrücklich klargestellt, dass dieser Marktpreisspiegel herangezogen werden kann, aber keinesfalls herangezogen werden muss (s. KG v. 2.9.10 22 U 146/09, BGH v. 14.10.08 - VI ZR 308/07 und v. 18.5.10 - VI ZR 293/08).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig zur Bestimmung des üblichen Normaltarifs auf das gewichtete Mittel des Schwacke- Automietpreisspiegel zurückzugreifen (vgl. BGH v. 12.4.2011 - VI ZR 300/09; BGH NJW 2007, 2916; 2008, 1519).

    Vielmehr ist die Geeignetheit von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung verwendet werden, nur dann zu klären, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Die Winterreifen dürfen gesondert berechnet werden auch wenn der Autovermieter grundsätzlich die Überlassung eines verkehrstauglichen Fahrzeuges schuldet (BGH Urteil v. 5.3.13 - VI ZR 245/11).

    Eine Eilbedürftigkeit ist bei Anmietung einen Tag nach dem Unfall auch nicht erkennbar (s.a. BGH v. 5.3.13 - VI ZR 245/11).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig zur Bestimmung des üblichen Normaltarifs auf das gewichtete Mittel des Schwacke- Automietpreisspiegel zurückzugreifen (vgl. BGH v. 12.4.2011 - VI ZR 300/09; BGH NJW 2007, 2916; 2008, 1519).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Das bedeutet für die Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges ( innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH VersR 2008, 1370 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

  • KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einscheren im sogenannten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Dabei besteht weder auf Grund des Alters des Fahrzeuges noch aufgrund der Laufleistung eine Grenze für die Berechtigung einer Wertminderung; beides sind vielmehr ausschließlich Faktoren bei der Berechnung der Wertminderung (BGH a.a.O.; KG vom 11.10.10 - 12 U 148/09).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass der infolge einer Vorschädigung geringere Verkaufswert einer Sache einen unmittelbaren Sachschaden darstellt, der trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs verbleibt, weil bei Käufern von gebrauchten Fahrzeugen eine Abneigung gegen den Erwerb von Unfall beschädigten Fahrzeugen besteht (vgl. BGH vom 23.11.04 - VI ZR 357/03 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Dergestalt ermittelte Preise sind auch nach BGH (v. 2.2.10 - VI ZR 7/09) nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Es wurde jedoch ausdrücklich klargestellt, dass dieser Marktpreisspiegel herangezogen werden kann, aber keinesfalls herangezogen werden muss (s. KG v. 2.9.10 22 U 146/09, BGH v. 14.10.08 - VI ZR 308/07 und v. 18.5.10 - VI ZR 293/08).
  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig zur Bestimmung des üblichen Normaltarifs auf das gewichtete Mittel des Schwacke- Automietpreisspiegel zurückzugreifen (vgl. BGH v. 12.4.2011 - VI ZR 300/09; BGH NJW 2007, 2916; 2008, 1519).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht